Anspruch auf Ermäßigung

Studierenden, Promovierenden, Volontär*innen, Beschäftigungslosen sowie Rentner*innen wird bei Vorlage eines aktuellen und jeweils mindestens sechs Monate gültigen Nachweises eine Ermäßigung des Mitgliedsbeitrags um 50% gewährt.

Die Ermäßigung muss beim Vorstand mit entsprechendem Nachweis (Immatrikulationsbescheinigung, Volontariatsvertrag etc.) zunächst beantragt und dann jährlich (bis zum 31. Januar d. jeweiligen Kalenderjahres) nachgewiesen werden, dass nach wie vor ein Anspruch entsteht.

Achtung: Es ist nicht möglich eine SEPA-Lastschrift für ermäßigte Mitgliedsbeiträge einzurichten.







Zahlungsart

Überweisung

Überweisen Sie den Mitgliedsbeitrag bitte erst nachdem Sie als Mitglied aufgenommen wurden und eine Zahlungsaufforderung erhalten haben auf folgendes Konto:

Kontoinhaber: Arbeitskreis Provenienzforschung e.V.
IBAN: DE39 4306 0967 1210 1597 00
BIC: GENODEM1GLS (GLS-Bank)

Verwendungszweck: Name_Mitgliedsnummer_Mitgliedsbeitrag_Jahr


SEPA Lastschrift








Hiermit ermächtige ich den Arbeitskreis Provenienzforschung e.V. widerruflich, die von mir zu entrichtenden Jahresbeiträge zu Lasten meines Girokontos mittels Lastschrift einzuziehen.



Profil für den Arbeitskreis intern (für alle Vereinsmitglieder sichtbar)



















Bitte beschreiben Sie in den folgenden Feldern Ihre Tätigkeit(en) im Bereich der Provenienzforschung möglichst aussagekräftig und umfassend. Bitte beachten sie, dass eine Mitgliedschaft im Arbeitskreis Provenienzforschung e.V. nur möglich ist, wenn sie als Mitarbeiter*in einer staatlichen oder staatlich geförderten Einrichtungen im Rahmen ihrer Aufgaben Provenienzforschung betreiben, oder Sie anderweitig langfristig hauptberuflich Provenienzforschung betreiben (Siehe Satzung des AK Provenienzforschung e.V. § 4).














Aufnahmekriterien & Beitrittserklärung

Hiermit beantrage ich die Mitgliedschaft im Arbeitskreis Provenienzforschung e.V.

Aufnahmekriterien

Mitglied werden können:

  • Mitarbeiter*innen in öffentlichen oder privaten Einrichtungen, die wissenschaftlich oder in einer vergleichbaren Tätigkeit im Bereich der Provenienzforschung beschäftigt sind,

  • Studierende, Promotionsstudierende und Volontär*innen, die mindestens 6–12 Monate im Rahmen von Forschungsprojekten, ihres Dissertationsthemas oder ihrer Ausbildung im Bereich der Provenienzforschung tätig sind,

  • Freiberuflich Tätige und Selbstständige, die hauptberuflich im Bereich der Provenienzforschung tätig sind.

Jedes Mitglied erkennt folgende (wissenschaftliche) Richtlinien an:

  • Provenienzforscher*innen kooperieren mit Provenienzforscher*innen;

  • Angabe und Aktuellhaltung von Kontaktdaten und Profil (Forschungsschwerpunkte, derzeitige und bisherige Tätigkeiten im Bereich der Provenienzforschung);

  • Nach Möglichkeit Publikation der Forschungsergebnisse;

  • Anzeige eigener neuer Publikationen, sobald diese öffentlich zugänglich sind;

  • Mitglieder verpflichten sich in der Durchführung von Provenienzforschung und der Publikation von Provenienzen den allgemeinen wissenschaftlichen Standards der Deutschen Forschungsgemeinschaft sowie dem ICOM Code of Ethics. Insbesondere erkennen Mitglieder bei Veröffentlichung von Provenienzen die folgenden wissenschaftlichen Standards an, worunter die Angabe von Quellenbelegen, Nullbelegen, Quellenstandorten, die Nennung aller Eigentümer*innen, sowie die vorherige Einsicht der Quellen, möglichst im Original, zu zählen sind. Die aktuell geltenden Standards werden regelmäßig aktualisiert und sind auf der Website des Arbeitskreises einzusehen.

Mitgliedsbeitrag

Der Mitgliedsbeitrag beträgt pro Jahr 60,00 € und muss bis zum 31. Januar des laufenden Jahres, für neue Mitglieder spätestens einen Monat nach Aufnahme in den Verein, beglichen werden.
Studierenden, Promovierenden, Volontär*innen, Beschäftigungslosen sowie Rentner*innen wird bei Vorlage eines aktuellen und jeweils mindestens sechs Monate gültigen Nachweises eine Ermäßigung des Mitgliedsbeitrags um 50% gewährt.

Kündigung

Die Mitgliedschaft erlischt durch schriftliche Austrittserklärung spätestens drei Monate vor Schluss des Geschäftsjahres (Kündigungsfrist bis einschließlich 30. September). Es gilt das Datum des Poststempels.



*

Ich stimme den Richtlinien und Aufnahmekriterien des Arbeitskreises Provenienzforschung e.V. zu und verpflichte mich diesen bei zukünftigen Publikationen und im Umgang mit Fachkolleg/inn/en.

Ich werde den Arbeitskreis Provenienzforschung e.V. umgehend informieren, sobald sich mein beruflicher Status ändert und mit den oben genannten Aufnahmebedingungen nicht mehr vereinbar ist.

Ich erlaube die Weitergabe meiner Daten („Profil für den Arbeitskreis Intern“) an die Vereinsmitglieder und verpflichte mich, die Daten der anderen Mitglieder ausschließlich für Zwecke hinsichtlich des Vereinsinteresses zu verwenden und keiner Drittverwendung zuzuführen.


Bevor du deinen Mitgliedschaftsantrag absenden kannst, musst du deine E-Mail () bestätigen: