Angelverein Lollar e.V.
Geschäftsstelle: Michael Schmieg, Steinstraße 20, 35457 Lollar

 

AUFNAHMEANTRAG


Hiermit beantrage ich die Aufnahme im Angelverein Lollar e.V. als


Es darf bis zu 1 Element ausgewählt werden.


Mir ist bekannt, dass das erste Mitgliedsjahr als Probejahr iSd § 3 Nr. 7 der Satzung gilt und von mir und vom Verein zum Ablauf des Probejahres ohne Angabe von Gründen ohne Kündigung beendet werden kann.












































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Ich erkenne

  1. die Vereinssatzung und die Beitragssatzung sowie die sonstigen Ordnungen des Vereins hiermit für meine Mitgliedschaft verbindlich an. 
     
  2. an und verpflichte mich, beim Angeln die Bestimmungen der Vereinssatzung, der Gewässerordnung des AV Lollar e.V. sowie die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten
     
  3. die Pflicht zur Leistung von Arbeitsstunden (ersatzweise Abgeltung in Geld) laut der Satzung an.

    Dokumente stehen auf unserer Internetseite als PDF-Dokument zum Download zur Verfügung.

    https://av-lollar.de/mitgliedschaft
     
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Hinweis zum Aufnahmeantrag

  1. Probemitgliedschaft
    Ich beantrage die Aufnahme in den Verein zunächst als Probemitglied, die zum 31.01. und nach dem Datum meines Antrags endet und nicht verlängerbar ist.

    Ich erhalte während des Probejahres die zur Ausübung der Angelei erforderlichen Angelpapiere vom Verein.

    Während und zum Ende des Probemitgliedsjahres kann meine Mitgliedschaft im Verein von beiden Seiten ohne die Angabe von Gründen beendet werden. Einer Kündigung bedarf es zur Beendigung der Probemitgliedschaft nicht.

    Der Probemitgliedsbeitrag beträgt 150,00 € für das Probejahr.  Sollte meine Übernahme (Ziffer 2) in den Verein erfolgen, werden 50,00 € vom Probemitgliedsbeitrag auf die jeweils gültige Aufnahmegebühr angerechnet.

    Die Stundung oder die Ratenzahlung des Probemitgliedsbeitrags ist nicht möglich.

    Sollte das Probemitgliedsjahr ohne meine Übernahme in den Verein erfolgen und also enden, so erfolgt keine - auch keine anteilige - Rückzahlung des Probemitgliedsbeitrags.
     
  2. Mitgliedschaft
    Mir ist bekannt und ich stimme zu, dass der Vorstand nach den Vorgaben der Satzung spätestens zum Ende meines Probejahres über meine Aufnahme als
    stimmberechtigtes Mitglied in den Verein entscheidet und mir diese Entscheidung mitteilt. Ich erkenne an, dass meine Mitgliedschaft im Verein endet, sollte die Übernahme als Mitglied abgelehnt werden.

    Mir ist auch bekannt, dass meine Mitgliedschaft - trotz Aufnahmebeschluss des Vorstandes - erst dann rechtskräftig wird, sofern ich die Aufnahmegebühr und den Vereinsbeitrag laut Satzung bzw. Beitragsordnung vollständig an den Verein gezahlt habe (§ 3 Nr. 7 der Vereinssatzung).

    Einen Rechtsanspruch auf Aushändigung der Angelpapiere gegen den Verein habe ich - sowohl nach Ablauf des Probejahres als auch in den Folgejahren - nur nach vollständiger Bezahlung der Aufnahmegebühr und des jeweils gültigen Jahresbeitrags, der im Voraus zu entrichten ist.

    Die Aufnahmegebühr beträgt derzeit 400,00 € und der Jahresbeitrag 100,00 € für volljährige aktive Mitglieder. Hinzu können Ausgleichszahlungen für nicht geleistete Arbeitsstunden kommen.

    Eine Stundung oder Ratenzahlung der Aufnahmegebühr oder des Jahresbeitrags ist nicht möglich.
     
  3. Jugendmitglieder
    Der Jugendmitgliedsbeitrag beträgt derzeit 35 €/Jahr.

    Der Jugendliche hat binnen einer Ausschlussfrist von 4 Wochen nach seinem 18. Geburtstag einen von ihm unterzeichneten Antrag auf Übernahme als aktives
    Vereinsmitglied zu stellen und binnen einer Frist von weiteren 4 Wochen nach Rechnungsstellung die Übernahmegebühr in Höhe von derzeit 200,00 € zu zahlen.

    Andernfalls endet die Jungendmitgliedschaft ohne dass es einer Kündigung bedarf. Das Jugendmitglied untersteht satzungsgemäß den fischereirechtlichen Einschränkungen und hat kein Stimmrecht im Verein.
     
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  • Erteilung einer Einzugsermächtigung und eines SEPA-Lastschriftmandats für SEPA-Basislastschriften
    Die Vereinssatzung, Gewässerordnung und die Beitragsordnung stehen auf unserer Internetseite als PDF-Dokument zum Download zur Verfügung.

    https://av-lollar.de/mitgliedschaft

    Gläubiger-Identifikationsnummer: DE44ZZZ00000597279, Mandatsreferenz ist die Mitgliedernummer, wird nach Aufnahme separat mitgeteilt
     
  • Einzugsermächtigung
    Hiermit erlaube ich dem Verein bis auf Widerruf, die fälligen Mitgliedsbeiträge und eventuell fällige Arbeitsstunden von meinem Konto abzubuchen.

Bevor du das Formular absenden kannst, musst du deine E-Mail-Adresse bestätigen:

Das Formular wird im Auftrag vom Verein / Verband "Angelverein Lollar e.V." (Steinstraße 20, 35457 Lollar) über die easyVerein Software verarbeitet. Mit dem Absenden stimmen Sie der Verarbeitung im Rahmen der strengen easyVerein Datenschutzstandards zu.