Thema: Seminar im Familienrecht (15 Zeitstunden) 1. Block
Referent: Rechtsanwalt Rolf Schlünder
Zeit: 5 Zeitstunden (Beginn um 13:00 Uhr)
Teilnehmerbeitrag: 220,00 € (mehrwertsteuerneutral); 176,00 € (mehrwertsteuerneutral) bei Buchung bis zum 28.02.2022 20 % Frühbucherrabatt
Bankverbindung Anwaltverein Baden-Baden e.V.
IBAN: DE34 6625 1434 0000 5047 04
BIC: SOLADES1BHL
Bank: Sparkasse Bühl
Veranstaltungsort: Hotel Merkur, Merkurstraße 8-10, 76534 Baden-Baden
Themenübersicht: Familienrecht im Wandel
Die betriebliche Altersversorgung im Versorgungsausgleich
Anhand des Auskunftsbogens eines betrieblichen Versorgungsträgers sollen praktische Fragen der betrieblichen Altersversorgung erörtert werden
Neue Dynamiken im Kindes- und Ehegattenunterhaltsrecht
Mit einer Reihe von Entscheidungen hat der BGH in den letzten Jahren neue Impulse gegeben – z.B. Neuberechnung des Betreuungsunterhalts; Abgrenzung erhöhter Regelbedarf/Mehrbedarf; Unterhalt in guten Einkommensverhältnissen
Die Wirksamkeitskontrolle von Eheverträgen
Im Prüfungsbereich „Gesamtwürdigung“ eines Ehevertrages hat der BGH einige Fallgruppen entwickelt, die übersichtlich dargestellt und erörtert werden
Güterrecht - spezial
Die Grundstücksübertragung mit Rückfallklausel; die Vorfälligkeitsentschädigung
Fallstricke der Umgangsvollstreckung
Die Entscheidung des BGH vom 10.7.2019 (XII ZB 507/18) behandelt wichtige Fragen der Umgangsvereinbarung (§ 156 FamFG), die an Hand von Fällen aus der Praxis des Vollstreckungsrechts erläutert werden
Vermögensausgleich außerhalb des Güterrechts
Immobilien im Allein- und im Miteigentum; Gemeinsame Schulden; Nachteilsausgleich bei Zustimmung zum Realsplitting; Zuwendungen und deren Rückabwicklung
Steuerrecht – das private Veräusserungsgeschäft
Der Betreuungsunterhaltsanspruch nach § 1615l BGB
Einige neuere höchstrichterliche und obergerichtliche Entscheidungen
Wichtiger Hinweis: Die Kosten betragen für dieses Seminar 220,00 € mehrwertsteuerneutral (176,00 € mehrwertsteuerneutral bei Anmeldung bis zum 28.02.2022). Die Anmeldung erfolgt über den mitgeteilten Anmeldelink zum Seminar. Bitte beachten Sie, dass eine gesonderte Rechnung über den Teilnahmebetrag nicht ausgestellt werden kann. Zum Nachweis der Zahlung der Seminargebühr reicht es im Regelfall aus, das Anmeldeformular vorzuhalten. Beachten Sie weiter, dass wir versuchen, die Kosten durch eine schlanke Verwaltung niedrig zu halten, um Ihnen preiswerte Seminare zu ermöglichen.
Sie werden deshalb nur dann vor dem Seminar nochmals benachrichtigt, wenn aus Kapazitätsgründen Ihre Anmeldung nicht mehr berücksichtigt werden kann. Sagt ein angemeldeter Teilnehmer weniger als 10 Tage vor dem Seminartermin - gleichgültig aus welchem Grunde - ab, bleibt der Seminarbetrag zur Zahlung fällig bzw. es erfolgt keine Rückerstattung. Vorhandene Seminarunterlagen werden in diesem Falle natürlich nach Entrichtung des Seminarbeitrages zur Verfügung gestellt. Absagen bitten wir ausschließlich schriftlich oder per Fax an folgende Adresse:
AnwaltVerein Baden-Baden e. V.
H. Herrn RA Michael Huber
Landstraße 69, 76547 Sinzheim
Fax: 07221 98 78 06.
Wir werden keine gesonderten Bestätigungen oder Rechnungen verschicken.
Bitte bedenken Sie, dass bei der Wichtigkeit eines solchen Seminars selbstverständlich auch benachbarte Vereine bzw. deren Mitglieder eingeladen werden, also gleich anmelden.