Der Beitrag richtet sich nach der jeweils gültigen Beitragsordnung. Der monatliche Mitgliedsbeitrag wird zum 1. jeden Monats fällig. Kommt es bei dem Mitglied vor das zwei oder mehr Abbuchungen nicht durchgeführt werden konnten, so werden sämtliche Beiträge bis zum Ende der Erstlaufzeit bzw. der Verlängerungszeit sofort zur Zahlung fällig.
Ich erkläre mich damit einverstanden, dass vorstehende Daten für vereinsinterne Zwecke in einer EDV-gestützten Mitglieder- und Beitragsdatei gespeichert werden. Des Weiteren wird auf §17 der Vereinssatzung verwiesen.