Antrag auf Mitgliedschaft in der politischen Partei "DIE WEISSEN" Alternativlose Weltfriedenspolitik:



















Dir ist unsere Regelung des Mitgliedsbeitrages sicherlich schon aus der Satzung bekannt. Falls nicht, nachfolgend die entsprechenden Auszüge aus der Satzung:

Satzung §3: 

2. Wir „unterscheiden“ zwischen einer beitragsfreien „aktiven“- und einer beitragspflichtigen „passiven-“ Mitgliedschaft. Die beitragsfreie aktive Mitgliedschaft wird durch einen symbolischen Beitrag von 1€ pro Monat wirksam (Stimmberechtigung). Der Beitrag wird als Jahresbetrag zu Beginn der Mitgliedschaft fällig.

3. Alle Mitglieder können bei uns durch ihr Engagement (Verkauf unserer Drucksachen) Einkünfte erzielen. Aktive Mitglieder können zusätzlich zu den genannten aktiven Einkünften passives Einkommen generieren. Näheres regelt unsere Finanzordnung. Die aktive Mitgliedschaft ist beitragsfrei (= symbolischer 1€-Beitrag, siehe Abs. 2), unter der Vorgabe, dass das aktive Mitglied seine Talente, seine Fähigkeiten, sein „know-how“ durch Fachwissen oder Hobby in einem zeitlichen Rahmen von ca. 7 bis 25 Monatsstunden in unsere Parteiarbeit einbringt und / oder unsere Drucksachen verkauft. Die passive Mitgliedschaft leistet einen monetären Beitrag, dessen Höhe die Finanz- und Beitragsordnung regelt (s.u. FO §3).

Satzung / Finanzordnung §3

1. Aktive Mitglieder sind beitragsfrei (s. o. „Abschnitt B“ §3 Abs.2). Passive Mitglieder leisten einen Mitgliedsbeitrag von 49,00€ pro Monat (588€ pro Jahr). Der Beitrag wird je nach Zahlweise am ersten Tag des Jahres, des Halbjahres, des Quartals oder des Monats fällig. Bei Eintritt im Laufe eines Jahres ist der anteilige Jahresmitgliedsbeitrag pro Monat zu berechnen. Die Berechnung
erfolgt monatsgenau, beginnend mit dem Folgemonat, in dem der Eintritt stattfindet. Jedes Mitglied ist aufgefordert, die Partei freiwillig mit einer Spende in Höhe von ca. 1% des Jahresnettoeinkommens zu unterstützen. Die Mitgliederverwaltung ruft dazu im vierten Quartal auf.
Die Ausgestaltung der Beitragshöhe obliegt dem Bundesvorstand. Änderungen hieran werden mit Dreiviertelmehrheit aller stimmberechtigten Vorstandsmitglieder beschlossen.
2. Aktive Mitglieder, Schüler (ab 14 Jahre), Studenten, Auszubildende, Arbeitssuchende und Empfänger von Sozialleistungen sind beitragsfrei. Sie haben bei uns die Möglichkeit, über den Verkauf unserer Drucksachen aktive Einkünfte zu erzielen. Darüber hinaus können aktive Mitglieder ein passives Einkommen in ausreichender Höhe erzielen. Näheres regeln die „Geschäftsordnungen zum Drucksachenverkauf“, die allen Mitgliedern im internen Mitgliederbereich zugänglich sind.
3. Der Mitgliedsbeitrag passiver Mitglieder wird grundsätzlich vom Mitglied per Einrichtung eines Dauerauftrages entrichtet. Das „Sepa-Lastschrift-Einzugsverfahren“ unterstützen wir nicht.
Barzahlung ist möglich. Die Zahlweise jährlich, halbjährlich, per Quartal oder monatlich legt jedes Mitglied für sich fest und kann sie jederzeit ändern.

 


Bitte beantworte unten noch drei für uns wichtige Fragen:

1. Möchtest Du aktives oder passives Mitglied werden?

2. Bist Du bereits Mitglied in einer anderen Partei? (Doppelmitgliedschaft lt. unserer Satzung unter Voraussetzungen möglich!)

3. Schreibe unten bitte Deine "aktuelle "Tätigkeit" z.B. Schüler, Auszubildener, Student, Arbeiter,  Mutter / Vater, Angestellter oder Selbstständiger und Deinen Beruf hinein, falls Du einen hast.

Schreibe unten einfach:

Zu 1: ...............

Zu 2: ...............

Zu 3: ...............

Danke!









 

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