Mitgliedschaft im Deutschen Fachverband für Verhaltenstherapie (DVT e.V.)
Außerordentliche Mitgliedschaft
Außerordentliches Mitglied kann werden, wer
- ein abgeschlossenes Hochschulstudium in Medizin, Pädagogik, Psychologie oder Sozialpädagogik nachweisen kann und sich in Aus- oder Weiterbildung in Übereinstimmung mit den Richtlinien des Verbandes befindet oder
- Angehörige anderer Berufsgruppen, die in der Gesundheitsversorgung verhaltenstherapeutisch tätig sind.
Die außerordentliche Mitgliedschaft erfolgt zum reduzierten Mitgliedsbeitrag von 30 € pro Jahr für die Zeit der Ausbildung als assoziiertes Mitglied. Sie wird ab Erlangung der Approbation und Vorlage der Approbationsurkunde in eine Vollmitgliedschaft umgewandelt.
Die Mitgliedschaft kann mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden.