Ja, ich möchte Mitglied werden!

Ich bin Eigentümer oder Vermieter einer Ferienunterkunft, bzw. in einer sachverwandten Funktion tätig oder fühle ich mich in beseonderem Maße mit dem Branchensegment verbunden (Reguläre Mitgliedschaft). Alternativ bekenne mich persönlich mit der von mir vertretenen Institution zu den Zielen des Verbandes und möchte diese in besonderer Weise unterstützen (Fördermitgliedschaft). 

Die Satzung und Beitragsordnung habe ich gelesen und möchte gerne Mitglied werden.

Persönliche Daten

Es können nicht mehrere Personen gemeinsam eine Mitgliedschaft erwerben (§ 5 Abs. 1 der Satzung). Für Familien oder Paare, die gemeinsam eine Ferienunterkunft betreiben, gilt Ziffer 2 Satz 5 der Beitragsordnung. Der oder die zweite Partner/in kann zum vergünstigten Beitragssatz (20 Euro/Jahr) Mitglied werden. 

WICHTIGER HINWEIS: Die Mitgliederverwaltungssoftware sowie die Mailingsoftware erfordert in diesem Falle eine zweite E-Mail-Adresse. Es ist leider nicht möglich, Partnermitgliedschaften unter der derselben E-Mail-Adresse zu führen. 




























Ggf. Geschäftliche Daten











Angaben zur Ferienunterkunft









Bankverbindung







Hiermit ermächtige/n ich/wir den Verband der Eigentümer von Ferienwohnungen und Ferienhäusern (Zahlungsempfänger), Zahlungen von meinem/unserem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein/weisen wir unser Kreditinstitut an, die von dem Zahlungsempfänger auf mein/unser Konto eingezogenen Lastschriften einzulösen.

Die von der Deutschen Bundesbank erteilte Gläubiger-ID des Zahlungsempfängers (Verband der Eigentümer von Ferienwohnungen und Ferienhäusern e.V.) lautet DE84ZZZ00002371465. 

Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit unserem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

Der erste Einzug einer SEPA-Lastschrift erfolgt frühestens 14 Tage nach der Inkraftreten der Mitgliedschaft.

Mitgliedsbeitrag

Ich habe zur Kenntnis genommen, dass der Verband beim zuständigen Finanzamt die Anerkennung als Berufsverband beantragt hat. Zukünftig können Beiträge an den Verein somit als Werbungskosten (§ 9 Abs. 1 Nr. 3 EStG) von der Steuer abgesetzt werden.

Der Mindestbeitrag für reguläre Mitglieder beträgt 60 Euro. Die Beitragsordnung empfiehlt einen Mitgliedsbeitrag, der sich in der Höhe am Mietpreis der Ferienunterkunft für eine Nacht in der Hauptsaison orientiert.

Der Mindestbeitrag für Fördermitglieder beträgt 250 Euro.




Die Beitragsordnung legt eine Aufnahmegebühr i.H.v. 25 Euro für reguläre Mitglieder und 50 Euro für Fördermitglieder (natürliche Personen) fest.  Mit diesen Gebühren werden die Vereinsanmeldung und notwendige Investitionen in den Organisationsaufbau finanziert. Als Firmen- oder Verbandsvertreter wenden Sie sich für die Festlegung der Aufnahmegebühr bitte individuell an uns. 


Mit der einmaligen Aufnahmegebühr bin ich einverstanden.

Ich verpflichte mich, den von mir gewählten individuellen Mitgliedbeitrag zu leisten.

Zustimmung Datenverarbeitung




 

Bevor der Antrag abgesendet werden kann, muss die E-Mail Adresse verifiziert werden