Ich ermächtige den Verein „Hundefreunde e.V. Wörth“ Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Belastungsdatum: im Jahr der Aufnahme in den Verein wird der zu belastende Betrag umgehend abgebucht. In den folgenden Jahren wird der Mitgliedsbeitrag halbjährlich immer am 2. Januar und 2.Juni eingezogen. Diese Einzugsermächtigung gilt für die Beiträge während der Mitgliedschaft und kann von mir jederzeit widerrufen werden. Sie erlischt mit dem Ende der Mitgliedschaft.
Mitgliedsbeitrag/ Aufnahmegebühr:
Mitglied ab dem 18. Lebensjahr einmalig € 30 Aufnahmegebühr / Mitgliedsbeitrag € 5 / Monat bis 30. Juni bzw. 31. Dez. im Voraus. Familienmitglied / Lebenspartner einmalig € 30 €/ Mitgliedsbeitrag € 3 / Monat bis 30. Juni bzw. 31. Dez. im Voraus Rentner/Behindertenmitglied einmalig € 30 € Aufnahmegebühr/ Mitgliedsbeitrag € 3 / Monat bis 30. Juni bzw. 31. Dez. im Voraus Jugendmitglied bis zum 18. Lebensjahr einmalig € 30 Aufnahmegebühr. Die Mitgliedschaft ist beitragsfrei.
Ausgleich von Forderungen bei abweichendem Kontoinhaber: Soll das SEPA-Mandat nicht zum Ausgleich von Forderungen gegenüber dem Kontoinhaber dienen, sondern zum Beispiel für den Einzug der Mitgliedsbeiträge eines Kindes von dem Konto der Eltern, bitte obenstehendes Kästchen ankreuzen und den Namen des Mitgliedes angeben.