Aufnahmeantrag

Ich bitte um Aufnahme in den Hamburger Sportverein Barmbek-Uhlenhorst von 1923 e.V. (Pflichtfelder sind mit * gekennzeichnet)


Ich möchte an folgender Sportart teilnehmen (Zutreffende Abteilung bitte auswählen):


Es darf bis zu 1 Element ausgewählt werden.




Probetraining & Erstkontakt zum Übungsleiter/Trainer

Im Vorwege meines Aufnahmeantrages hatte ich (mein Kind) bereits einen Erstkontakt mit einem Übungsleiter/Trainer und ich (mein Kind) hat bereits ein Probetraining absolviert.










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Persönliche Daten:



















Bei Minderjährigen: Vor-, Nachname und Adresse des Personensorgeberechtigten:




Wenn andere Familienmitglieder (Ehepartner, Kinder, Geschwister) im Verein sind, bitte Namen angeben:




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Beitragsermäßigung / Beitragsbefreiung

Ermäßigung: (Bitte Nachweis über Ermäßigung mit hochladen)

 

In folgenden Fällen kannst du ein ermäßigten Beitrag bekommen: Schüler:in, Student:in, Azubildende:er, Rentner:in 







Bildung- und Teilhabe / Kids in die Clubs (Bitte Leistungsnachweis mit hochladen)

In folgenden Fällen kannst du eine Beitragsbefreiung bekommen: Wohngeld, AsylbLG, SGB II, SGB XII, Kinderzuschlag) 







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Antrag auf Erteilung einer Spielberechtigung - Hamburger Fußballverband

Das Dokument Antrag auf Erteilung einer Spielberechtigung erhalten Sie hier und kann direkt digital ausgefüllt werden.

Dieses Dokument anschließend bitte unter Dateiupload hochladen. 





Für deine Spielberechtigung benötigen wir ein Ausweisdokument, bitte lade dieses hier hoch: 





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SEPA-Lastschrift Einzugsermächtigung:

HSV Barmbek-Uhlenhorst von 1923 e.V., Dieselstraße 6, 22307 Hamburg
Gläubiger-Identifikationsnummer: DE52ZZZ00000922473
Mandatsreferenz: Wird separat mitgeteilt

SEPA-Lastschriftmandat:
Ich ermächtige den Verein HSV Barmbek-Uhlenhorst von 1923 e.V., Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die vom Verein HSV Barmbek-Uhlenhorst von 1923 e.V. auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.

Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.










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Auszüge aus der Vereinssatzung:

§ 05 Erwerb der Mitgliedschaft
1. Die Aufnahme eines Mitglieds erfolgt durch den Vorstand
2. Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden.
3. Die Mitgliedschaft ist auf einem dafür vorgesehenen Vordruck schriftlich zu beantragen. Der Antrag
eines Minderjährigen bedarf der Zustimmung seiner gesetzlichen Vertreter. Diese übernehmen damit
gleichzeitig die selbstschuldnerische Bürgschaft für alle Verpflichtungen aus der Vereinszugehörigkeit
des Minderjährigen. Mit der Volljährigkeit geht die selbstschuldnerische Haftung auf das Mitglied über.
4. Die Beitrittserklärung gilt als angenommen, wenn sie durch den Vorstand nicht schriftlich abgelehnt wird.
Der Vorstand ist nicht verpflichtet, etwaige Ablehnungsgründe bekannt zu geben.
5. Jedes Mitglied erkennt durch seinen Beitritt die Vereinssatzung an. Diese ist in der Geschäftsstelle
einzusehen.
6. Die Mindestmitgliedschaft beträgt ein Jahr.
7. Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, Austritt oder Ausschluss.

§ 06 Beitrag
1. Jedes Mitglied hat eine Aufnahmegebühr und die lfd. Monatsbeiträge zu zahlen.
2. Die Höhe der Beiträge und der Aufnahmegebühr werden von der Mitgliederversammlung festgesetzt.
3. Die Beiträge sind mindestens quartalsweise im Voraus über Lastschriftverfahren zu entrichten.
4. Mitglieder, die länger als drei Monate mit ihren Beiträgen im Rückstand sind, können durch Beschluss
des Vorstandes aus dem Verein ausgeschlossen werden.
5. Der Vorstand ist berechtigt, einzelnen Mitgliedern beim Vorliegen besonderer Umstände den Beitrag zu
stunden, ganz oder teilweise zu erlassen.
6. Die Ehrenmitglieder sind nicht zur Beitragszahlung verpflichtet.

§ 07 Kündigung der Mitgliedschaft
1. Ein Mitglied, das in gröblicher Weise gegen die Interessen des Vereins verstößt, kann durch den
Beschluss des Vorstandes mit sofortiger Wirkung seiner Mitgliedsrechte enthoben werden. Die
Angelegenheit wird dem Ehrengericht überwiesen, das über einen eventuellen Ausschluss beschließt.
Vor der Entscheidung ist dem Mitglied ausreichend Gelegenheit zu geben, sich zu rechtfertigen.
2. Die Kündigung durch das Mitglied kann nur durch eine schriftliche Erklärung zum 31. März, 30. Juni, 30.
September und 31. Dezember jeden Jahres erfolgen. Die Kündigung muss dem Vorstand spätestens 6
Wochen vorher zugestellt werden.
3. Mit Beendigung der Mitgliedschaft erlöschen alle Ansprüche an den Verein.


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Zustimmungen:

Mit dem Vereinsbeitritt wird eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe eines Monatsbeitrags erhoben.

Die Höhe der aktuell gültigen Monatsbeiträge sind auf der BU-Website unter www.hsv-bu.de/mitglied-werden oder in der Geschäftsstelle einzusehen.

Für die Aufnahme in die Fußball-Jugendabteilung ist für die zur Verfügung gestellte vereinseigene Spieltracht-Grundausstattung (Trikot, Hose, Stutzen) eine einmalige Gebühr von 25,00 Euro zu entrichten.

Zudem stimme ich der Satzung des HSV Barmbek-Uhlenhorst von 1923 e.V. zu. 







 

Bevor du deinen Mitgliedschaftsantrag absenden kannst, musst du deine E-Mail () bestätigen:

Das Formular wird im Auftrag vom Verein / Verband "HSV Barmbek-Uhlenhorst von 1923 e.V." (Dieselstraße 6, 22307 Hamburg) über die easyVerein Software verarbeitet. Mit dem Absenden stimmen Sie der Verarbeitung im Rahmen der strengen easyVerein Datenschutzstandards zu.