Ehemalige nach E1 und E2 sind:
Alle, je in einem Dienstverhältnis gestandenen, Personen wie beispielsweise Zivildienstleistenden, Absolventen des freiwilligen sozialen / ökologischen Jahres, Teilnehmern des europäischen Austausches und des Bundesfreiwilligendienstes, u.ä.) des Zentrums für Umwelt und Kultur (ZUK) und den Bildungsstätten des Klosters Benediktbeuern.
Die Voraussetzungen für den Mitgliedsgrad E2 gelten immer für ein Kalenderjahr und ist dem Kassier unaufgefordert nach Aufnahme als Mitglied oder jeweils bis zum 15.12. für das nächste Kalenderjahr vorzulegen. Liegt kein Nachweis vor, wird das Mitglied automatisch dem Mitgliedsgrad E1 zugeordnet.