Hinweis:
Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Die Zahlungspflicht gegenüber dem Verein bleibt davon unberührt.
Die Abrechnung der Beiträge erfolgt monatlich jeweils am 1. des Monats für den laufenden Monat im Voraus.
Die Kündigung kann mit 4 Wochen Frist jeweils zum Ende des nachfolgenden Monats schriftlich an die Geschäftsstelle erfolgen (abweichend von §4 der Vereinssatzung).