Aufnahmeantrag PUK Schönbach

























Einzugsermächtigung

Der Antrag beinhaltet das Einverständnis des Antragstellers, den jährlichen Mitgliedsbeitrag bei Fälligkeit im LASTSCHRIFTVERFAHREN einziehen zu lassen.

Zur Zeit gültige Beitrage (01.01.2016): Der Jahresbeitrag für ein Hauptmitglied (unabhängig vom Alter) beträgt 24,00 Euro, der Jahresbeitrag für jedes weitere Familienmitglied 6,00 Euro, fällig bei Annahme des Antrags bzw. zum 01.03. eines jeden Kalenderjahres für das laufende Jahr. Minderjährige Alleinmitglieder zahlen einen Jahresbeitrag von 16,00 Euro.

Die Familienmitgliedschaft ändert sich mit der Gründung eines eigenen Hausstandes automatisch in eine Hauptmitgliedschaft. Die Beitragsänderung gilt ab dem nächsten Kalenderjahr nach Eintritt der Hauptmitgliedschaft.

Mitteilungen, Rundscheiben und Einladungen, die aufgrund gesetzlicher Vorgaben oder ihres Umfangs mit der Post versendet werden müssen, ergehen - in der Regel zum günstigsten Portosatz - nur an das Hauptmitglied mit Wirkung für alle Familienmitglieder.

 

Der PuK benutzt zur Vereinsführung eine Datenverarbeitungsanlage. Der/die Antragsteller/-in ist damit einverstanden, dass die im Aufnahmeantrag enthaltenen Daten unter Beachtung der Bestimmungen des Datenschutzgesetzes und nur im erforderlichen Umfang Dritten zugänglich gemacht werden. Das allgemein zugängliche Mitgliederverzeichnis enthält den Namen, die Anschrift, die Telefonnummer, die E-Mail-Adresse und das Eintrittsjahr des Mitglieds. Persönliche Daten (z.B. Geburtsdatum, Hochzeit, Jubiläum, Ehrungen, Erfolge o.ä.) von PUK- internen Interesse dürfen in den Mitgliederrundschreiben und der Aussendarstellung nur dann nicht veröffentlicht werden, wenn das Mitglied sich ausdrücklich gegen eine Veröffentlichung ausspricht.










Hiermit ermächtige ich den PuK Schönbach e.V. bis auf Widerruf, meine fälligen Verpflichtungen dem PUK gegenüber von meinem Konto einzuziehen.




 

Bevor der Antrag abgesendet werden kann, muss die E-Mail Adresse verifiziert werden