Hiermit beantrage ich die Aufnahme als Mitglied im SV Ramlingen-Ehlershausen v. 1921 e.V. (RSE) und erkenne den folgenden Auszug der Satzung an:
§6 Erwerb der Mitgliedschaft
1) Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person beiderlei Geschlechts auf Antrag werden, die sich zu den Bestrebungen des Vereins bekennt, sich durch ihre Eintrittserklärung zur Einhaltung der Satzung und zur Leistung der Vereinsbeiträge verpflichtet
3)Abs.2 Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Eine evtl. Ablehnung eines Aufnahmeantrages bedarf keiner Begründung; es besteht auch kein Anspruch des Antragstellers auf Begründung der Ablehnung.
4) Hat der Vorstand die Aufnahme beschlossen, erhält das neue Mitglied hierüber eine Bestätigung.
§8 Abs. 2 Der Austritt eines Mitglieds kann auf Grund einer schriftlichen Mitteilung an den Vorstand unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende eines Kalenderjahres erfolgen.
Anmerkung: Die vollständige Satzung kann beim Mitgliedswart oder in der Geschäftsstelle/Clubhaus eingesehen werden.