(Berufs-)Schüler ab 18 J., Studenten bis 25 J., Bezieher von ALG I oder II, Rentner, Schiedsrichter, BUFDIS, FSJler und Schwerbeschädigte (ab 50% GdB) haben Anspruch auf Beitragsermäßigung.
Die Beitragsermäßigung ist grundsätzlich befristet! Bitte legen Sie ggf. einen entsprechenden gültigen Nachweis regelmäßig und rechtzeitig vor! Keine rückwirkende Erstattungen!