Mitgliedschaftsantrag Sportverein Eime v. 1909 e.V.

Hiermit möchte ich dem Verein Sportverein Eime v. 1909 e.V. beitreten

Mitgliedsbeiträge des "Sportverein Eime e.V. von 1909":

Beiträge (Stand 30.06.2024):

  • Aktives Mitglied.................................................62,00 € (Ab dem 01.06.2025 74,00 €)
  • Förderndes Mitglied..........................................42,00 € (Ab dem 01.06.2025 48,00 €)
  • Jugendlicher (bis 18 Jahre) .............................36,00 € (Ab dem 01.06.2025 42,00 €)
  • Studierende, Auszubildende (Nachweis)..........36,00 € (Ab dem 01.06.2025 42,00 €)
  • Familie..............................................................82,00 € (Ab dem 01.06.2025 94,00 €)

 

Die mit * gekennzeichneten Angaben sind Pflichtangaben.

  • Bei Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahren, benötigen wir von euch die Kontaktdaten eines gesetzlichen Vertreters. 
  • Bei Mitgliedschaftsanträgen für Familien, muss jedes Familienmitglied erneut einzeln erfasst werden. Über das Notizfeld, könnt ihr uns das dazugehörige Familienoberhaupt mitteilen. Der Beitrag für die Familienmitgliedschaft wird ausschließlich bei der zugeordneten IBAN des Familienoberhauptes eingezogen.
  • Der Familienbeitrag wird den Mitgliedern einer Familie gewährt; das können ein oder beide Ehepartner und seine/ihre minderjährigen Kinder sein. Volljährige Kinder können in den Familienbeitrag einbezogen werden, wenn sie Auszubildende, Ersatzdienstleistende, Studenten oder Wehrdienstleistende sind.
  • Solltest du keine E-Mail-Adresse zur Verfügung haben, kannst du auch das Beitrittsformular auf unserer Webseite www.sv-eime.de herunterladen und ausgefüllt bei unseren Vorstandsmitgliedern abgeben.

































Auszug aus der Beitragsordnung

des SV Eime e. V. vom 30.06.2024 (neueste Fassung)

 

1. Höhe der Jahresbeiträge

  • (1) Gem. Beschluss der Mitgliederversammlung vom 30.06.2024 beträgt der Jahresbeitrag für
    • a) aktive Mitglieder...................................................62,00 €  (Ab dem 01.06.2025 74,00 €)
    • b) fördernde Mitglieder............................................42,00 € (Ab dem 01.06.2025 48,00 €)
    • c) Kinder und Jugendliche.......................................36,00 € (Ab dem 01.06.2025 42,00 €)
    • d) Familienbeitrag........................................................82,00 € (Ab dem 01.06.2025 94,00 €)
    • e) Auszubildende, Ersatzdienstleistende,

                      Studenten, Wehrdienstleistende.........................36,00 € (Ab dem 01.06.2025 42,00 €)

 

  • (2) Der Familienbeitrag wird den Mitgliedern einer Familie gewährt; das können ein oder beide Ehepartner und seine/ihre minderjährigen Kinder sein. Volljährige Kinder können in den Familienbeitrag einbezogen werden, wenn sie zu dem Personenkreis nach Abs. 1 Buchst. e) gehören.

 

  • (3) Die Beiträge nach Abs. 1 Buchst. d) und e) werden nur auf Antrag gewährt. Die Voraussetzungen sind von den Mitgliedern nachzuweisen und jährlich vom Hauptkassierer zu überprüfen.

 

2. Fälligkeit und Einziehung

  • (1) Die Beiträge werden mit Beginn eines jeden Geschäftsjahres fällig.
  • (2) Die Einziehung erfolgt durch den Hauptkassierer zwischen dem 1. Juni und dem 31. August eines jeden Geschäftsjahres durch Abbuchung anhand des Mitgliederverzeichnisses. Die Einzelheiten regelt der Hauptkassierer mit der Bank.

 

3. Zahlungspflichtige

  • (1) Zahlungspflichtige sind die einzelnen Mitglieder. Beim Familienbeitrag sind die betroffenen Mitglieder als Gesamtschuldner zur Zahlung verpflichtet.
  • (2) Bei nicht voll geschäftsfähigen Personen sind die Sorgeberechtigten als Gesamtschuldner zur Zahlung verpflichtet.

 

4. Neueintritt

  • (1) Bei Mitgliedern, die neu in den Verein eingetreten sind, wird der erste Jahresbeitrag mit dem Tag des Eintritts fällig. Er ist innerhalb von drei Monaten einzuziehen.
  • (2) Der erste Jahresbeitrag ist in voller Höhe zu zahlen, wenn der Tag des Eintritts vor dem 1. Dezember liegt, sonst der halbe Jahresbeitrag.

 

5. Beendigung der Mitgliedschaft

  • Für das Geschäftsjahr, in dem die Mitgliedschaft endet, ist der volle Jahresbeitrag zu zahlen. Endet die Mitgliedschaft durch Tod des Mitglieds, kann der Vorstand von der Einziehung rückständiger Beiträge absehen.

 

6. Mahnverfahren

  • (1) Nach Abschluss des in Nr. 2 Abs. 2 und Nr. 4 Abs. 1 festgesetzten Zeitraumes stellt der Hauptkassierer fest, welche Mitglieder ihrer Zahlungspflicht nicht nachgekommen sind. Er fordert sie unter Fristsetzung zur Zahlung auf.
  • (2) Mitglieder, die auch dieser Zahlungsaufforderung nicht nachkommen, meldet er dem 1. Vorsitzenden. Der Vorstand entscheidet über weitergehende Maßnahmen, insbesondere über die Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens oder die Streichung aus der Mitgliederliste.

 

Eime, den 30.06.2024

Der Vorstand



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Ich ermächtige den Sportverein Eime v. 1909 e.V., Elzer Weg 3, 31036 Eime

Gläubiger Identifikationsnummer: DE06ZZZZ00000449747

Mandatsreferenz: wird separat mitgeteilt

den Jahresbeitrag 1x jährlich von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kredit­institut an, die vom Sportverein Eime v. 1909 e.V. auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.

Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut verein­barten Bedingungen. 


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Der Mitgliedschaftsantrag wird im Auftrag vom Verein / Verband "Sportverein Eime e.V. von 1909" (Elzer Weg 3, 31036 Eime) über die easyVerein Software verarbeitet. Mit dem Absenden stimmen Sie der Verarbeitung im Rahmen der strengen easyVerein Datenschutzstandards zu.