Die Seebrücke Dachau bietet die Möglichkeit einer ordentlichen Mitgliedschaft und einer Fördermitgliedschaft. Ordentliche Mitglieder und Fördermitglieder können gleichermaßen an Mitgliederversammlungen teilnehmen, allerdings erhalten nur ordentliche Mitglieder eine Stimme und damit das Stimmrecht.
Im Rahmen der ordentlichen Mitgliedschaft in der Seebrücke Dachau wird ein jährlicher Mitgliedsbeitrag erhoben. Dieser beläuft sich aktuell auf einen Mindestbetrag von 12,00 Euro und wird normalerweise im ersten Monat des Jahres mittels SEPA-Lastschriftmandat erhoben. Bei sozialen Härtefällen kann eine Beitragsänderung bezüglich der Höhe und/oder der Zahlungsmodalitäten beantragt werden. Fördermitglieder wählen ihren Jahresbeitrag selbst.
Mitglieder, die dem Verein neu beitreten, zahlen im Beitrittsjahr jeweils 1/12 pro Monat ihrer Mitgliedschaft. Der Monat, in dem das Mitglied dem Verein beigetreten ist, wird nicht mitgerechnet.
Weitere Informationen können in der Beitragsordnung nachgelesen werden.