Eine Mitgliedschaft in der Sportgemeinschaft ist nur folgenden Personen möglich:
1. Angehörige des Bundeskriminalamtes
2. Familienangehörige des Personenkreises zu 1. und
3. alle volljährigen Personen, die außerhalb des Bundeskriminalamtes vergleichbaren Berufszweigen angehören oder nahe stehen.

Der Mitgliedsbeitrag beträgt 20,00 € pro Jahr.
































Es dürfen bis zu 11 Elemente ausgewählt werden.







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Ich ermächtige hiermit, jederzeit widerruflich, die Sportgemeinschaft im Bundeskriminalamt e. V. zu Lasten meines Kontos alle fälligen Beiträge und Forderungen mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Sportgemeinschaft im Bundeskriminalamt e. V. auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.

Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

Mit Absenden des Formulars bestätige ich, dass mir die Satzung, Ordnungen und Beschlüsse des Vereins bekannt sind und ich sie anerkenne. Ich erkläre mich bereit, den Beitrag per SEPA-Lastschrift einziehen zu lassen. Der Jahresbeitrag ist mit Beginn der Mitgliedschaft fällig.
Mit der Speicherung, Übermittlung und Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten für Vereinszwecke gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) bin ich einverstanden. Ich habe jederzeit die Möglichkeit, von der Sportgemeinschaft Auskunft über diese Daten von mir zu erhalten. Meine Daten werden nach meinem Austritt aus der Sportgemeinschaft gelöscht. Nur Vorstandsmitglieder und sonstige Mitglieder, die im Verein eine besondere Funktion ausüben, welche die Kenntnis bestimmter Mitgliederdaten erfordert, haben Zugriff auf personenbezogene Mitgliederdaten.


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