Antragsformular für die Mitgliedschaft im Verband deutscher Bediensteter bei internationalen Organisationen (VDBIO)

Bitte beachten Sie, dass einige Browser das Absenden eingebundener Formulare verbieten. Wenn Sie nach dem Versenden keine Bestätigung zum erfolgreichen Versand per E-Mail erhalten bzw. folgender Text im Browser nicht angezeigt wird "Das Aufnahmeformular wurde erfolgreich erstellt. Eine Bestätigung per Email wurde versendet.", haben wir Ihren Antrag nicht erhalten. Bitte füllen Sie dann unser älteres Beitrittsformular aus: www.vdbio.org/beitreten

Wenden Sie sich mit Fragen gerne an vdbio@vdbio.org.
















Privatanschrift














Dienstanschrift und Angaben zur internationalen Organisation
















Freiwillige Angaben für die erweiterte Mitgliederliste






















Die Beitragssätze für VDBIO-Mitglieder sind abhängig vom jeweiligen Dienstgrad:

  • Beitragskategorie 1 (100 CHF / 105 EUR): P3/A3/AD7 und höher, CERN ab Grade 8
  • Beitragskategorie 2 (65 CHF / 70 EUR): GS, P1/P2, bis A1/A2 bzw. AD6, CERN bis Grade 7
  • Beitragskategorie 3 (55 CHF / 60 EUR): IO-Pensionierte, IO-Consultants und Praktikant/-innen, ehem. IO-Bedienstete

Der Mitgliedsbeitrag ist bei laufender Mitgliedschaft spätestens am 31. März des Beitragsjahres, bei beginnender Mitgliedschaft spätestens einen Monat nach dem Beitritt fällig.




Hiermit erkläre ich mich bereit, dem VDBIO als Mitglied laut Satzungsrichtlinien beizutreten und den Beitrag für das Kalenderjahr jeweils im ersten Quartal des laufenden Jahres auf eines der VDBIO-Konten zu überweisen.

Meine Mitgliedschaft ist bis auf Widerruf gültig und erlischt nicht automatisch bei Austreten aus der internationalen Organisation. Eine Beendigung der Mitgliedschaft ist jeweils zum Ende des Jahres, in welchem die Kündigung erfolgt, per einfacher E-Mail an vdbio@vdbio.org möglich.

Wenn Sie noch Zeit haben, freuen wir uns, wenn Sie folgende Frage beantworten:






Möchten Sie uns noch etwas mitteilen?










 

Bevor der Antrag abgesendet werden kann, muss die E-Mail Adresse verifiziert werden