Pre-Notification (Vorabankündigung)
Der Einzug des Mitgliedsbeitrages erfolgt jährlich am 31.01. Fällt dieser auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt sich der Einzug auf den darauffolgenden Bankarbeitstag.
Beginnt die Mitgliedschaft im Laufe eines Kalenderjahres, wird der Beitrag zwei Wochen nach Aufnahme fällig.