Vertraulichkeits- und Nutzungsvereinbarung
Diese Vereinbarung regelt die vertrauliche Behandlung von Informationen und die Nutzung von Vereinsressourcen zwischen dem Verein NazarenerJuden e.V. (im Folgenden "Verein") und dem Mitglied (im Folgenden "Mitglied"). Sie dient dem Schutz der Vereinsinteressen, der Privatsphäre der Mitglieder und der Sicherstellung einer vertrauensvollen Zusammenarbeit.
Inhaltsverzeichnis
1. Präambel
2. Begriffsbestimmungen
3. Rechtsgrundlagen
4. Vertrauliche Informationen
5. Verpflichtung zur Vertraulichkeit
6. Begrenzung der Nutzung von Informationen
7. Verarbeitung personenbezogener Daten
8. Geschützter Bereich der Vereinskommunikation 9. Seelsorge
◦ a. Vertraulichkeit von Seelsorgethemen
◦ b. Bestellung von Seelsorgern 10. Sicherheitsmaßnahmen
11. Technische Sicherheit
12. Geistiges Eigentum
13. Anweisungen des Vorstands
14. Erste Maßnahmen bei Verstößen 15. Rechtsfolgen bei Verstößen
◦ a. Falschangaben
◦ b. Spionagezwecke
◦ c. Weitergabe von Daten und Medien ◦ d. Allgemeine Verstöße
16. Vertragsstrafe
17. Haftung und Haftungsbeschränkung 18. Haftung für Dritte
19. Sanktionen
20. Rückgabe von Unterlagen
21. Abwerbeverbot
22. Aufzeichnungsverbot
23. Meldepflicht
24. Compliance und Schulungen
25. Kleiderordnung und Verhaltensregeln ◦ a. Kleiderordnung für Frauen
◦ b. Kleiderordnung für Männer
◦ c. Allgemeine Kleiderordnung 26. Umgang mit Antisemitismus
27. Widerrufsrecht und Kündigung
28. Schriftform
29. Dauer der Verpflichtungen
30. Aufbewahrung des Antrags
31. Anwendbares Recht und Gerichtsstand 32. Salvatorische Klausel
33. Verstöße gegen die Satzung und Vereinsordnung 34. Umgang mit Spaltung und Respektlosigkeit
35. Warum ist uns das wichtig?
36. Erklärung des Mitglieds
1. Präambel
Der Verein NazarenerJuden e.V. legt großen Wert auf den Schutz vertraulicher Informationen, die Wahrung der Privatsphäre seiner Mitglieder und die Einhaltung biblischer Grundsätze. Als messianische Gemeinschaft sind wir besonders stark mit Antisemitismus konfrontiert. Der Schutz sensibler Daten unserer Mitglieder ist uns daher ein besonderes Anliegen, um ihre Sicherheit und Privatsphäre zu gewährleisten. Diese Vereinbarung dient dem Zweck, klare Regeln für den Umgang mit sensiblen Daten und Verhaltensweisen festzulegen und die Mitglieder über ihre Pflichten und die möglichen Rechtsfolgen bei Verstößen zu informieren.
2. Begriffsbestimmungen
• Verein: NazarenerJuden e.V.
• Mitglied: Jede natürliche Person, die ordnungsgemäß als Mitglied im Verein aufgenommen wurde. • Vertrauliche Informationen: Alle Informationen gemäß Punkt 4 dieser Vereinbarung.
• Dritte: Personen oder Organisationen, die weder Mitglied noch Teil des Vereins sind.
3. Rechtsgrundlagen
Diese Vereinbarung erfolgt in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzgesetzen, insbesondere dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
4. Vertrauliche Informationen
Alle im Rahmen der Mitgliedschaft erlangten Informationen sind streng vertraulich zu behandeln. Dies umfasst insbesondere, aber nicht ausschließlich:
• Persönliche Daten der Mitglieder: Namen, Adressen, Telefonnummern, E-Mail-Adressen und sonstige Kontaktdaten.
• Finanzielle Informationen: Spenden, Beiträge, Ausgaben, Budgets des Vereins und seiner Mitglieder.
• Vereinsinterne Kommunikation: Chats, Diskussionen, Protokolle, Versammlungen und Schriftverkehr.
• Informationen über Unterstützung: Sachspenden oder finanzielle Unterstützung von Mitgliedern oder Dritten.
• Geschäftliche und rechtliche Angelegenheiten: Verträge, Vereinbarungen und geplante Projekte. • Seelsorgethemen: Siehe Punkt 9 für spezifische Regelungen.
• Bilder und Medien: Fotos, Videos, Screenshots und sonstige Medien, die im Rahmen der
Vereinsaktivitäten erstellt oder geteilt werden.
5. Verpflichtung zur Vertraulichkeit
Das Mitglied verpflichtet sich, alle vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln und sie nicht an Dritte weiterzugeben, es sei denn, es liegt eine schriftliche Genehmigung vor, die von mindestens zwei Vorstandsmitgliedern unterzeichnet wurde. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung der Mitgliedschaft uneingeschränkt weiter.
6. Begrenzung der Nutzung von Informationen
Die vertraulichen Informationen dürfen ausschließlich zur Erfüllung der Mitgliedschaftsverpflichtungen genutzt werden. Jegliche Nutzung zu privaten oder geschäftlichen Zwecken außerhalb des Vereins ist strengstens untersagt.
7. Verarbeitung personenbezogener Daten
Das Mitglied stimmt der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten durch den Verein zu, soweit dies für die Erfüllung der Vereinszwecke erforderlich ist. Der Verein verpflichtet sich, die Daten vertraulich zu behandeln und nicht an unberechtigte Dritte weiterzugeben. Besondere Kategorien personenbezogener Daten (z. B. religiöse Überzeugungen, Gesundheitsdaten) dürfen nur gemäß den gesetzlichen Bestimmungen verarbeitet werden. Das Mitglied verpflichtet sich zu besonderer Sorgfalt im Umgang mit solchen Daten.
8. Geschützter Bereich der Vereinskommunikation
Um die Privatsphäre der Mitglieder bestmöglich zu schützen, gelten folgende Regelungen:
• Öffentliche Kommunikation: Frauen und Männer kommunizieren ausschließlich in der öffentlichen Gruppe miteinander.
• Direkter Kontakt: Ein direkter schriftlicher Kontakt zwischen Frauen und Männern ist nur nach vorheriger Anfrage und schriftlicher Genehmigung des Vorstands gestattet. Diese Regelung dient dem Schutz der Privatsphäre und der Einhaltung der geschützten Vereinsstruktur.
9. Seelsorge
a. Vertraulichkeit von Seelsorgethemen
Alle im Rahmen seelsorgerischer Gespräche erlangten Informationen sind besonders sensibel und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Eine Besprechung solcher Themen ist nur innerhalb des Vorstands erlaubt, insbesondere wenn Maßnahmen zur Unterstützung des betroffenen Mitglieds erforderlich sind. Diese Informationen dürfen zur besseren Betreuung notiert und protokolliert werden.
b. Bestellung von Seelsorgern
Sollte der Vorstand aufgrund hoher Auslastung nicht in der Lage sein, seelsorgerische Betreuung zu übernehmen, kann er Seelsorger aus den Mitgliedern des Vereins bestellen. Die Ernennung erfolgt durch den Vorstand. Seelsorger sind berechtigt, vertrauliche Themen mit dem Vorstand zu besprechen, um geeignete Unterstützungsmaßnahmen zu ergreifen.
10. Sicherheitsmaßnahmen
Das Mitglied verpflichtet sich, alle notwendigen Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen, um unbefugten Zugriff auf vertrauliche Informationen zu verhindern. Sowohl digitale als auch physische Dokumente sind sicher aufzubewahren. Bei Verdacht auf Datenmissbrauch oder unbefugten Zugriff ist der Vorstand unverzüglich schriftlich zu informieren.
11. Technische Sicherheit
Das Mitglied verpflichtet sich, bei der Speicherung und Übermittlung vertraulicher Informationen angemessene technische Schutzmaßnahmen zu ergreifen, wie z. B. die Verwendung von verschlüsselten Verbindungen und sicheren Passwörtern.
12. Geistiges Eigentum
Alle Arbeiten, Materialien oder geistigen Schöpfungen, die ein Mitglied im Rahmen seiner Tätigkeit für den Verein erstellt, gelten als geistiges Eigentum des Vereins. Der Verein erwirbt alle Rechte an diesen Werken und darf sie uneingeschränkt nutzen, modifizieren und weiterverarbeiten.
13. Anweisungen des Vorstands
Das Mitglied verpflichtet sich, den Anweisungen des Vorstands Folge zu leisten. Ein Verstoß gegen diese Anweisungen, die Satzung des Vereins oder gegen diese Vereinbarung kann zum Ausschluss führen. Der Vorstand ist berechtigt, ein Mitglied bei Verstößen auszuschließen, um den Vereinszweck zu schützen. Die Entscheidung wird dem betroffenen Mitglied schriftlich per Post oder E-Mail mitgeteilt.
14. Erste Maßnahmen bei Verstößen
Im Falle eines Verstoßes kann der Vorstand das betroffene Mitglied aus allen Gruppen und Chats entfernen, um Schäden abzuwenden oder die Situation zu bewerten. Diese Maßnahmen dienen dem Schutz der Vertraulichkeit und der Vereinsinteressen.
15. Rechtsfolgen bei Verstößen a. Falschangaben
Die Angabe falscher Informationen bei der Aufnahme in den Verein, insbesondere bezüglich Name, Adresse und Kontaktdaten, stellt einen schwerwiegenden Verstoß dar. Solche Falschangaben können rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, einschließlich sofortiger Kündigung der Mitgliedschaft und Einleitung rechtlicher Schritte wegen Täuschung oder Betrugs.
b. Spionagezwecke
Mitglieder, die dem Verein mit dem Ziel der Spionage oder Schädigung beitreten, verletzen das Vertrauensverhältnis und die Vereinsziele. In solchen Fällen behält sich der Verein vor, rechtliche Schritte einzuleiten und Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
c. Weitergabe von Daten und Medien
Die unbefugte Weitergabe von Daten, Bildern, Screenshots oder sonstigen vertraulichen Informationen an Dritte ist strengstens untersagt. Bei Verstößen wird eine Geldstrafe von mindestens 1.000 € verhängt, die an den Verein zu zahlen ist. In schwerwiegenden Fällen, insbesondere wenn ein erheblicher Schaden entstanden ist, kann die Geldstrafe deutlich höher ausfallen. Der Verein behält sich zudem vor, rechtliche Schritte einzuleiten und Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
d. Allgemeine Verstöße
Bei Verstößen gegen diese Vereinbarung, insbesondere bei unbefugter Weitergabe oder Missbrauch vertraulicher Informationen, behält sich der Verein vor, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, einschließlich Abmahnung, Suspendierung oder Ausschluss.
16. Vertragsstrafe
Bei Verstößen gegen diese Vereinbarung verpflichtet sich das Mitglied, an den Verein eine angemessene Vertragsstrafe zu zahlen. Die Höhe der Vertragsstrafe wird vom Vorstand nach billigem Ermessen festgesetzt und kann im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft werden. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
17. Haftung und Haftungsbeschränkung
Das Mitglied haftet für alle Schäden, die dem Verein durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Verstöße gegen diese Vereinbarung entstehen. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
18. Haftung für Dritte
Das Mitglied ist dafür verantwortlich, dass Dritte in seinem Umfeld keinen Zugang zu vertraulichen Informationen erhalten. Sollte ein solcher Verstoß geschehen, haftet das Mitglied für etwaige dadurch entstandene Schäden. Das Mitglied verpflichtet sich, Dritte, die im Rahmen der Mitgliedschaft Zugang zu vertraulichen Informationen erhalten, schriftlich zur Vertraulichkeit nach Maßgabe dieser Vereinbarung zu verpflichten.
19. Sanktionen
Neben Vertragsstrafen behält sich der Verein vor, weitere rechtliche Schritte einzuleiten, einschließlich der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen und der Erstattung strafrechtlicher Anzeigen.
20. Rückgabe von Unterlagen
Das Mitglied ist verpflichtet, bei Beendigung der Mitgliedschaft alle in seinem Besitz befindlichen vertraulichen Unterlagen und Daten an den Verein zurückzugeben oder nachweislich zu vernichten.
21. Abwerbeverbot Dauer und Umfang:
Dem Mitglied ist es untersagt, während der Mitgliedschaft und für einen Zeitraum von einem Jahr nach deren Beendigung andere Mitglieder oder Mitarbeiter des Vereins aktiv zum Austritt oder zur Beendigung ihrer Tätigkeit zu bewegen oder abzuwerben. Dieses Verbot umfasst auch den Versuch der Abwerbung.
Konsequenzen bei Verstoß:
Bei Verstößen gegen dieses Abwerbeverbot behält sich der Verein vor, Schadensersatzansprüche geltend zu machen und rechtliche Schritte einzuleiten. Die Höhe eines möglichen Schadensersatzes orientiert sich am tatsächlichen Schaden, den der Verein durch den Verstoß erlitten hat.
22. Aufzeichnungsverbot
Ohne ausdrückliche Zustimmung aller Beteiligten ist es dem Mitglied untersagt, Gespräche, Sitzungen oder Veranstaltungen des Vereins aufzuzeichnen oder zu übertragen. Verstöße gegen dieses Verbot können zu sofortigem Ausschluss aus dem Verein und rechtlichen Konsequenzen führen.
23. Meldepflicht
Das Mitglied ist verpflichtet, dem Vorstand unverzüglich jeden Verstoß gegen diese Vereinbarung, die Satzung oder die Vereinsordnung sowie jede bekannte Sicherheitslücke zu melden. Unterlassene Meldungen können als eigener Verstoß gewertet und entsprechend sanktioniert werden.
24. Compliance und Schulungen
Der Verein ist berechtigt, die Einhaltung dieser Vereinbarung durch das Mitglied zu überprüfen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Das Mitglied verpflichtet sich, die vom Verein aufgestellten Compliance- und Ethikrichtlinien zu beachten und einzuhalten.
Schulungen
Der Verein bietet regelmäßig Schulungen zum Thema Datenschutz, Vertraulichkeit und respektvollem Umgang an. Das Mitglied verpflichtet sich, an diesen Schulungen teilzunehmen.
25. Kleiderordnung und Verhaltensregeln a. Kleiderordnung für Frauen
Nach biblischer Lehre tragen Frauen während des Gebets und bei Teilnahme an Vereinsveranstaltungen eine Kopfbedeckung. Diese Praxis dient der Einhaltung unserer religiösen Überzeugungen und dem respektvollen Umgang miteinander.
b. Kleiderordnung für Männer
Männer werden gebeten, bei offiziellen Veranstaltungen des Vereins Zizit (Schaufäden) zu tragen, entsprechend der biblischen Vorgaben. Dies unterstreicht unsere gemeinsame Glaubensausrichtung und fördert die Identifikation mit den Vereinswerten.
c. Allgemeine Kleiderordnung
Sowohl Männern als auch Frauen ist es während der Veranstaltungen des Vereins nicht gestattet, freizügige Kleidung zu tragen. Dies entspricht unseren biblischen Grundsätzen von Bescheidenheit und Anstand.
26. Umgang mit Antisemitismus
Jegliche antisemitische Äußerungen oder Verhaltensweisen werden im Verein nicht toleriert. Solche Handlungen widersprechen unseren Grundwerten und können zu harten Konsequenzen führen, einschließlich Abmahnung, Suspendierung oder Ausschluss aus dem Verein. Der Verein behält sich vor, in schweren Fällen rechtliche Schritte einzuleiten.
27. Widerrufsrecht und Kündigung Widerrufsrecht
Das Mitglied kann seine Beitrittserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform widerrufen.
Kündigung
• Ordentliche Kündigung: Das Mitglied kann die Mitgliedschaft jederzeit zum Monatsende schriftlich kündigen.
• Außerordentliche Kündigung: Bei Verstößen gegen die Vereinbarung oder die Satzung kann der Verein die Mitgliedschaft mit sofortiger Wirkung kündigen.
28. Schriftform
Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
29. Dauer der Verpflichtungen
Diese Vertraulichkeits- und Nutzungsvereinbarung gilt während der gesamten Dauer der Mitgliedschaft und uneingeschränkt nach deren Beendigung weiter. Alle vertraulichen Informationen bleiben auch nach Austritt oder Beendigung der Mitgliedschaft geschützt.
30. Aufbewahrung des Antrags
Dieser Antrag und die dazugehörige Unterschrift werden so lange aufbewahrt, wie der Verein besteht. Dies dient dem Schutz der Vertraulichkeit und der ordnungsgemäßen Führung der Mitgliedschaftsunterlagen.
31. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ist 35630 Ehringshausen, sofern gesetzlich zulässig.
32. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem rechtlichen und wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
33. Verstöße gegen die Satzung und Vereinsordnung
Verstöße gegen die Satzung, die Vereinsordnung oder diese Vereinbarung können je nach Schwere des Vergehens zum sofortigen Ausschluss aus dem Verein führen. Der Vorstand entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen über den Ausschluss und informiert das betroffene Mitglied schriftlich über die Entscheidung und die Gründe.
34. Umgang mit Spaltung und Respektlosigkeit a. Spaltung
Mitglieder, die bewusst Spaltung innerhalb des Vereins verursachen oder fördern, handeln dem Vereinszweck entgegen. Solches Verhalten kann zu Maßnahmen wie Abmahnung, temporärer Suspendierung oder Ausschluss aus dem Verein führen. Der Verein behält sich vor, in schweren Fällen Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
b. Respektlosigkeit
Ein respektvoller Umgang ist Grundvoraussetzung für eine funktionierende Gemeinschaft. Respektlosigkeit gegenüber anderen Mitgliedern, dem Vorstand oder den Grundsätzen des Vereins wird nicht toleriert. Bei wiederholter oder schwerwiegender Respektlosigkeit können entsprechende Sanktionen verhängt werden.
Konsequenzen bei Verstößen:
• Ermahnung oder Verwarnung
• Temporäre Suspendierung von Vereinsaktivitäten • Ausschluss aus dem Verein
35. Warum ist uns das wichtig?
Der Schutz vertraulicher Informationen, die Einhaltung biblischer Grundsätze und ein respektvoller Umgang sind für den Verein NazarenerJuden e.V. von größter Bedeutung. Unsere Mitglieder vertrauen darauf, dass ihre sensiblen Daten und persönlichen Informationen sicher sind und dass sie in einer Gemeinschaft agieren, die von Vertrauen, Respekt und gemeinsamen Werten geprägt ist. Dies ist besonders wichtig, da wir als messianische Gemeinschaft häufig mit Antisemitismus konfrontiert sind. Ein Verstoß gegen diese Grundsätze kann nicht nur dem einzelnen Mitglied, sondern auch dem gesamten Verein erheblichen Schaden zufügen und unsere gemeinsamen Ziele gefährden.