Vollwertige Mitgliedschaft
Juristische Personen und volljährige natürliche Personen erwerben eine vollwertige Mitgliedschaft. Sie haben alle in der Satzung genannten Rechte und Pflichten eines vollwertigen Vereinsmitglieds.
Vollwertige Jugendmitgliedschaft
Natürliche Personen ab 16 und unter 18 Jahren können eine vollwertige Jugendmitgliedschaft erwerben. Diese ist mit allen Rechten und Pflichten einer vollwertigen Mitgliedschaft verbunden. Hierfür ist das Einverständnis einer erziehungsberechtigten Person nötig.
Eingeschränkte Jugendmitgliedschaft
Natürliche Personen unter 18 Jahren können eine eingeschränkte Jugendmitgliedschaft erwerben. Sie sind von allen Rechten und Pflichten gegenüber dem Verein befreit, insbesondere vom Mitgliedsbeitrag, der Übernahme von Ämtern und dem Stimmrecht in der Mitgliederversammlung. Sie sind keine vollwertigen Mitglieder.
Fördermitgliedschaft
Zur finanziellen Unterstützung des Vereins erwerben juristische und volljährige natürliche Personen eine Fördermitgliedschaft. Fördermitglieder zahlen einen Fördermitgliedsbeitrag. Sie haben kein Stimmrecht in der Mitgliederversammlung und können keine Ämter übernehmen. Sie sind keine vollwertigen Mitglieder.