Der Beitrag ist steuerlich absetzbar.
Bei Beträgen bis 200 EUR genügt dem Finanzamt ein Kontoauszug/Einzahlungsbeleg als Spendennachweis.
Bei Beträgen von 200 EUR und darüber wird vom Verein eine Spendenbescheinigung unaufgefordert zugesandt.
Hinweis:
Die Mitgliedschaft endet nicht automatisch mit dem Ende der Schulzeit. Eine Kündigung ist gemäß Satzung jederzeit zum Ende des Schuljahres (31.07.) möglich und bedarf formlos der Schriftform.