Aufnahmekriterien
Mitglied werden können:
Mitarbeiter*innen in öffentlichen oder privaten Einrichtungen, die wissenschaftlich oder in einer vergleichbaren Tätigkeit im Bereich der Provenienzforschung beschäftigt sind,
Studierende, Promotionsstudierende und Volontär*innen, die mindestens 6–12 Monate im Rahmen von Forschungsprojekten, ihres Dissertationsthemas oder ihrer Ausbildung im Bereich der Provenienzforschung tätig sind,
Freiberuflich Tätige und Selbstständige, die hauptberuflich im Bereich der Provenienzforschung tätig sind.
Jedes Mitglied erkennt folgende (wissenschaftliche) Richtlinien an:
Provenienzforscher*innen kooperieren mit Provenienzforscher*innen;
Angabe und Aktuellhaltung von Kontaktdaten und Profil (Forschungsschwerpunkte, derzeitige und bisherige Tätigkeiten im Bereich der Provenienzforschung);
Nach Möglichkeit Publikation der Forschungsergebnisse;
Anzeige eigener neuer Publikationen, sobald diese öffentlich zugänglich sind;
Mitglieder verpflichten sich in der Durchführung von Provenienzforschung und der Publikation von Provenienzen den allgemeinen wissenschaftlichen Standards der Deutschen Forschungsgemeinschaft sowie dem ICOM Code of Ethics. Insbesondere erkennen Mitglieder bei Veröffentlichung von Provenienzen die folgenden wissenschaftlichen Standards an, worunter die Angabe von Quellenbelegen, Nullbelegen, Quellenstandorten, die Nennung aller Eigentümer*innen, sowie die vorherige Einsicht der Quellen, möglichst im Original, zu zählen sind. Die aktuell geltenden Standards werden regelmäßig aktualisiert und sind auf der Website des Arbeitskreises einzusehen.
Mitgliedsbeitrag
Der Mitgliedsbeitrag beträgt pro Jahr 60,00 € und muss bis zum 31. Januar des laufenden Jahres, für neue Mitglieder spätestens einen Monat nach Aufnahme in den Verein, beglichen werden.
Studierenden, Promovierenden, Volontär*innen, Beschäftigungslosen sowie Rentner*innen wird bei Vorlage eines aktuellen und jeweils mindestens sechs Monate gültigen Nachweises eine Ermäßigung des Mitgliedsbeitrags um 50% gewährt.
Kündigung
Die Mitgliedschaft erlischt durch schriftliche Austrittserklärung spätestens drei Monate vor Schluss des Geschäftsjahres (Kündigungsfrist bis einschließlich 30. September). Es gilt das Datum des Poststempels.