Hiermit bin ich einverstanden, dass die Mitgliedsbeiträge immer zum 01. Januar eines jeden Jahres fällig sind. Die Zahlung erfolgt durch Überweisung auf das Vereinskonto.
Eine Teil- oder BAR Zahlung ist nicht möglich.
Die Rechnungslegung erfolgt immer Anfang Januar oder bei Eintritt. Das Zahlungsziel ist jeweils der 31. März vor Saisonbeginn. Mitglieder die bis dahin keine Beiträge bezahlt haben erhalten keinen Erlaubnisschein für die Jahressaison.