Vertrag ab Aufnahme der Schüler
zwischen der
Amal-Verein e.V.,
im Nachhinein Verein genannt,
und
den obengenannten Erziehungsberechtigten
im Nachhinein Erziehungsberechtigte genannt,
§ 1 Vertragsgegenstand
Dieser Vertrag regelt die Teilnahme des/der Schülers/Schülerin an den ausgewählten Unterrichtsfächern des Amal-Vereins.
§ 2 Vertragsdauer
Der Vertrag gilt für das jeweils nächstes Schuljahr. Der Schuljahresbeginn jeweils am 1. August bis 31. Juli.
§ 3 Kündigung
1. Neue Mitglieder:
* Innerhalb der ersten 4 Wochen nach Beginn des Schuljahres kann der Vertrag ohne Frist gekündigt werden.
2. Bestehende Mitglieder:
* Der Vertrag kann mit einer Frist von drei Monaten vor dem Ende des Schuljahres gekündigt werden.
3. Verein:
* Der Verein kann den Vertrag bei grobem Verstoß gegen die Satzung oder den Vertrag kündigen.
* Wenn der Verein den Vertrag wegen eines groben Verstoßes gegen die Satzung oder den Vertrag kündigt, werden die restlichen Beiträge bis zum Ende des Schuljahres sofort fällig.
§ 4 Beiträge
Die monatlichen Beiträge richten sich nach Anzahl der Kinder und Fächern und sind der beigefügten Tabelle zu entnehmen.
§ 5 Zahlung
Die Beiträge sind monatlich im Voraus per SEPA-Lastschrift oder halbjährlich bar oder per Überweisung zu zahlen
§ 6 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Klauseln dieses Vertrages unwirksam sein, so bleiben die übrigen Klauseln des Vertrages wirksam.
§ 7 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Amtsgericht Hagen
§ 8 Erziehungsberechtigte
Der/Die Unterzeichner/in dieses Vertrages versichert, die Erziehungsberechtigte/n des angemeldeten Schülers/der angemeldeten Schülerin zu sein.
§ 9 Dauer des Schuljahres
Ein Schuljahr im Sinne dieses Vertrages umfasst 52 Wochen.
§ 10 Ferien
* Sommerferien (6 Wochen)
* Herbstferien (2 Wochen)
* Weihnachtsferien (2 Wochen)
* Osterferien (2 Wochen)
* Feiertage des Bundeslands NRW
* Bewegliche Ferientage (bis zu 4 pro Schuljahr)
§ 11 Beiträge während der Ferien
* Die monatlichen Beiträge sind auch während der Ferien zu zahlen.
§ 12 Automatische Verlängerung
* Der Vertrag verlängert sich automatisch für das nächste Schuljahr, wenn der Erziehungsberechtigte den Vertrag nicht vor dem 30.April kündigt.
* Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und an die
Amal-Verein
Elberfelder Str. 92
58095 Hagen
geschickt werden.
Alternativ: Per Email: info@amal-verein.de
* Die automatische Verlängerung gilt nur für bestehende Mitglieder.