Ich kann jederzeit vor Ablauf des Probemonats die Mitgliedschaft durch einfache Erklärung kündigen. Tue ich dies nicht oder versäume ich den o.a. Stichtag, begründet sich eine ordentliche Mitgliedschaft. Ich erkenne die Satzung des Vereins sowie die aus der Beitragsordnung des Vereins entstehenden Verpflichtungen an. Die Vereinssatzung ist vollständig nachzulesen unter http://bc-samurai.de/satzung/.
Mit der Vereinsmitgliedschaft willigen die Vereinsmitglieder (bei nicht-volljährigen Mitgliedern, die den Aufnahmeantrag unterzeichnenden Erziehungsberechtigten) in die Anfertigung von Personenabbildungen seitens des BC Samurai Berlin und in die Veröffentlichung der Abbildungen in den Internetauftritten des BC Samurai sowie in Broschüren und sonstigen Dokumentationen des Vereins ein. Die Rechtseinräumung erfolgt ohne Vergütung und umfasst das Recht zur Bearbeitung, soweit die Bearbeitung nicht Entstellung ist. Die Einwilligung für Einzelabbildungen ist jederzeit für die Zukunft widerruflich. Die Einwilligung ist jedoch bei Mehrpersonenabbildungen unwiderruflich sofern nicht eine Interessenabwägung eindeutig zuungunsten des/der Abgebildeten ausfällt.
Auszug aus der Beitragsordnung des BC Samurai Berlin e.V.
(1) Aktive Mitglieder
a) Aktive Mitglieder sind nach § 3 .Nr. 2 unserer Satzung, die im Verein Sport treibenden Mitglieder. Der erste Monat für Neumitglieder ist beitragsfrei.
b) Der Vereinsbeitrag für aktive Mitglieder beträgt 30 EUR pro Monat.
c) Der ermäßigte Vereinsbeitrag für aktive Mitglieder beträgt 25 EUR pro Monat. Eine Ermäßigung gilt unter Nachweis für
• Mitglieder unter 18 Jahren,
• Schüler
• Auszubildende
• Studenten
d) Trainer sind aktive Mitglieder und zahlen einen Beitrag in Höhe von 5 EUR pro Monat. Wer „Trainer“ im Sinne der Beitragsordnung ist, legt der Vorstand fest.
e) Familien zahlen ab 2 Kindern und 2 Erwachsenen als aktive Mitglieder im Verein einen Beitrag in Höhe von 80 EUR pro Monat für die ganze Familie. Jedes weitere Kind im Verein zahlt 10 EUR pro Monat.
f) Aktive Mitglieder der Sektion „Werder“ zahlen einen Beitrag von 6 EUR pro Monat. Sie sind nicht berechtigt zur regelmäßigen Trainingsteilnahme im Therapiezentrum Frohnau / Glienicke. Sie haben ansonsten die Mitgliederrechte und Pflichten nach § 4 der Satzung. Die Turnierteilnahme erfolgt in Abstimmung mit dem Sportwart.
(2) Fördermitglieder
a) Fördermitglieder nach § 3 Nr. 3 der Satzung sind definiert als Mitglieder, die sich zwar nicht aktiv innerhalb des Vereins betätigen, jedoch die Ziele und auch den Zweck des Vereins in geeigneter Weise fördern und unterstützen
b) Der Vereinsbeitrag für Fördermitglieder beträgt 30 EUR pro Jahr.
c) Passive Vereinsmitglieder im Sinne von Punkt 3 der Gebührenordnung haben die Möglichkeit für 7,50 EUR pro Trainingseinheit am Trainingsbetrieb des Vereins teilzunehmen