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Mitgliedsbeiträge für Firmen und Institutionen (für 12 Monate)
Die Mitgliedschaft beginnt mit Eingang des Aufnahmeantrags und der Bestätigung durch den Vorstand. Der Leistungszeitraum startet jeweils zum 1. des folgenden Monats, dauert 12 Monate und verlängert sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate, sofern keine fristgerechte Kündigung erfolgt. Eine Kündigung ist mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des persönlichen Leistungszeitraums möglich und bedarf der Schriftform (z.B. E-Mail).
Ich beantrage die Firmen-, Institutions-, Vereins- bzw. Verbandsmitgliedschaft bei „BIER und WIR - eine bayerische Initiative e. V.“ (ordentliche Mitgliedschaft mit Stimmrecht).
Mit Angabe der IBAN erteile ich dem Verein das SEPA-Lastschriftmandat zur Abbuchung des jährlichen Mitgliedsbeitrags (und ggf. freiwilliger, jährlicher Zusatzbeitrag). Der Einzug erfolgt automatisch zu Beginn des jeweiligen Leistungszeitraums.
Hinweis: Etwaige Gebühren durch Rücklastschriften gehen zu Lasten des Mitglieds.
Firmenmitglieder, die nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen, erhalten zu Beginn ihres Leistungszeitraums eine Rechnung mit der Aufforderung zur jährlichen, eigenverantwortlichen Überweisung des Mitgliedsbeitrags.
Ich erkenne die Satzung von BIER und WIR - eine bayerische Initiative e. V. an und unterstütze die Ziele der Initiative. Zudem möchte ich über Veranstaltungen, Aktionen und Neuigkeiten per E-Mail informiert werden.
Alle Infos: www.bier-und.wir.de.
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