CSD Leipzig e.V.

Online association management - Mitgliedsantrag Juristische Personen


Danke, dass Sie sich für eine Mitgliedschaft in unserem Verein interessieren! Über dieses Formular können juristische Personen einen Antrag auf eine ordentliche Mitgliedschaft oder eine Fördermitgliedschaft stellen. Natürliche Personen, die ordentliches Mitglied werden möchten, nutzen bitte das entsprechende Antragsformular.


1. Angaben zur juristischen Person















2. Angaben zur Ansprechperson







3. Art der Mitgliedschaft

Der Mitgliedsbeitrag beträgt für ordentliche Mitglieder 120 Euro pro Jahr und für Fördermitglieder mindestens 240 Euro pro Jahr. Bei Vereinseintritt bis zum 31.03. eines Jahres ist der volle Mitgliedsbeitrag zu zahlen. Bei Eintritt nach dem 31.03. eines Jahres reduziert sich der Mitgliedsbeitrag für ordentliche Mitglieder für das Eintrittsjahr wie folgt:

01.04. bis 30.06. auf 75% des Jahresbeitrages

01.07. bis 30.09. auf 50% des Jahresbeitrages

01.10. bis 31.12. auf 25% des Jahresbeitrages.

Satzung

Mitgliederordnung

- Datenschutzerklärung (Verein)

Datenschutzerklärung (Webseite)

Bitte wählen Sie nachfolgend die Art der Mitgliedschaft aus.


3.1 Ordentliche Mitgliedschaft

Hinweis: Nur möglich für juristische Personen des öffentlichen Rechts, für im Sinne des § 52 der Abgabenordnung (AO) als gemeinnützig anerkannte juristische Personen und für Parteien im Sinne des § 2 des Parteiengesetzes.

3.2 Fördermitgliedschaft



4. SEPA-Lastschriftverfahren

Die Mitgliedsbeiträge werden im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren eingezogen. Der Einzug erfolgt jeweils zum 01. Februar eines Kalenderjahres oder bei unterjährigem Eintritt in den Verein unmittelbar nach der Aufnahme.

Gläubigeridentifikationsnummer: DE84ZZZ00002597475

Die Mandatsreferenz wird separat mitgeteilt.








Hiermit ermächtige wir den CSD Leipzig e.V., Zahlungen von unserem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weisen wir unser Kreditinstitut an, die vom CSD Leipzig e.V. auf unser Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.

Uns ist bewusst, dass wir innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen kann. Es gelten dabei die mit unserem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

5. Datenschutz & Vereinsverwaltungssoftware




 

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