Beitragsordnung des Deutschen Tennisverein Hameln e.V.
Der Deutsche Tennisverein Hameln e.V. erhebt auf der Grundlage des §13 seiner Satzung und nach dem Beschluss vom 06.05.2022 folgende Beträge von seinen Mitgliedern
- Erwachsene/Einzelmitglieder: 22,- €/Monat
- Paare/Lebensgemeinschaften: 35,- €/Monat
- Familien: 42,- €/Monat
- In Ausbildung/Freiwilligendienst: 12,- €/Monat
(höchstens bis zum vollendeten 25. Lebensjahr)
- Passive Mitglieder: 5,- €/Monat
Jugendliche 7. -18. Lebensjahr
- 1. Jugendlicher: 10,- €/Monat
- 2. Jugendlicher und weitere der Familie: 7,- €/Monat
- Jugendliche mit aktivem Elternteil: 7,- €/Monat
Kinder 3. – 6. Lebensjahr
- 1. Kind: 5,- €/Monat
- 2. Kind und weitere der Familie: 3,- €/Monat
- Kinder mit aktivem Elternteil: 3,- €/Monat
Für die Zuordnung ist das Alter am 1.1. des Jahres maßgebend.
Der Einzug der Mitgliedsbeiträge erfolgt monatlich zu gleichen Teilen des Jahresbeitrags. Bei Vereinseintritt im laufenden Jahr ist der Beitrag im Eintrittsmonat fällig (eventuell auch von den Vormonaten - siehe dazu den Abschnitt "Vereinseintritt"). Der Beitrag kann per Bankeinzug oder Rechnungsstellung beglichen werden.
Kann der Bankeinzug aus Gründen, die das Mitglied zu vertreten hat, nicht erfolgen, sind die daraus entstehenden Bankgebühren (Rücklastschrift) von dem Mitglied zu tragen.
Mitglieder, die nicht am Einzugsverfahren teilnehmen, tragen den erhöhten Verwaltungsaufwand für die Erstellung einer Rechnung durch eine Bearbeitungsgebühr von 5,00 € jährlich.
Arbeitsdienst
Gilt für aktive Mitglieder vom 14. bis 65. Lebensjahr. Für die Zuordnung ist das Alter am 1.1. des Jahres maßgebend.
Es sind 5 Stunden Arbeitsdienst pro Jahr abzuleisten. Die abgeleisteten Stunden werden vom Platzwart auf Arbeitszetteln erfasst und bestätigt. Für jede nicht nachgewiesene Arbeitsstunde sind im Folgejahr – zusammen mit dem Mitgliedsbeitrag - ersatzweise 16,- € an den Verein zu zahlen (maximal also 80,- €).
Die Vorstandsarbeit gilt als Ableistung des Arbeitsdienstes.
Vereinseintritt
Im Jahr des Vereinseintritts gelten folgende Regeln:
- bei Eintritt in den Monaten Januar bis Juni voller Beitrag (Januar bis Dezember)
- bei Eintritt in den Monaten Juli bis September halber Beitrag (Juli bis Dezember)
- bei Eintritt in den Monaten Oktober bis Dezember kein Beitrag
Statusänderungen
Statusänderungen, die nicht altersabhängig sind, müssen bis zum 30.11. des laufenden Jahres für das Folgejahr schriftlich beantragt werden.
Ausnahme: eine Statusänderung von passiv in aktiv kann jederzeit beantragt werden.
Weitere Erläuterungen zur Beitragsordnung findet ihr auf unserer Vereinshomepage unter folgendem LINK.
Transponder
Alle aktiven Mitglieder ab 18 Jahren bekommen automatisch einen Transponder zugeschickt. 10,- € Kaution werden dafür direkt vom Konto eingezogen. Alle Mitglieder unter 18 Jahren können auch einen Transponder bekommen, müssen uns aber eine E-Mail schreiben oder dies hier direkt im Feld "Weitere Namen, Ergänzungen, Fragen und Wünsche" vermerken. Mit dem Transponder kann man leichter an unserem neuen Buchungsterminal für die Platzbuchung ohne Eingabe des Namens und der PIN einen Platz buchen. Zudem dient der Transponder als Schlüssel für die Seiteneingangstür vom Clubhaus zu den Umkleideräumen und Toiletten und auch ganz neu als Zutritt für das neue Tor zwischen Platz 2 und 3 zum angrenzenden Schwimmbad „Südbad“. Die Nutzung ist während der Öffnungszeiten im Mitgliedsbeitrag enthalten.