Spende

„Es kommt in der Welt vor allem auf die Helfer an – 
und auf die Helfer der Helfer.“  Albert Schweitzer.

Sei ein Helfer Helfer für unseren Verein
Freiwillige Feuerwehr Crumstadt e.V.























Auf Wunsch stellen wir Ihnen gerne eine Spendenbescheinigung aus.

Info:

Was ist eine Spendenbescheinigung

Eine Spendenbescheinigung ist ein Dokument, das in Deutschland von einem gemeinnützigen Verein ausgestellt wird, um Spenden von seinen Mitgliedern und Unterstützern zu dokumentieren. Spendengeber können diese Spendenquittung im Rahmen ihrer Steuererklärung einreichen und somit Steuern sparen. 

Dabei können Spenden nicht nur in Form von Geld, sondern auch in Form von Sachleistungen oder durch Verzicht auf Bezahlung von Nutzungsgebühren oder Vergütungen erfolgen – als Pflichtkriterium bleibt jedoch, dass die Spende freiwillig erfolgt und keine Gegenleistung erwartet wird.

Was ist ein vereinfachter Spendennachweis?

Ein vereinfachter Spendennachweis ist eine vereinfachte Form der Spendenbescheinigung, die von gemeinnützigen Vereinen ausgestellt werden kann, wenn die Spenden unter einem bestimmten Betrag liegen. In Deutschland gilt hier der Grenzwert hier aktuell bei 300 EUR. Der vereinfachte Spendennachweis muss bestimmte Angaben enthalten, wie zum Beispiel den Namen und die Anschrift des Vereins, den Namen und die Anschrift des Spendens, den Spendenbetrag und das Spendenjahr.


Wann darf und wann muss ein Verein eine Zuwendungsbestätigung ausstellen?

Egal, ob Vereine Online Spenden sammeln oder über andere Kanäle – berechtigt hierzu ist der Verein nur, wenn es sich um eine gemeinnützige Organisation handelt, die Spende freiwillig geleistet wird und diese im ideellen Zweckbetrieb des Vereins verwendet werden wird. Folglich dürfen Spendenbescheinigungen nur dann ausgestellt werden, wenn der Spender keine Gegenleistung für seine Spende erhalten hat. Vielleicht fragen Sie sich jetzt, ab welchem Betrag Spendenquittung ausstellen erforderlich ist – der Grenzwert liegt hier bei 300 EUR, für darüberliegende Spendenbeträge ist die Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen verpflichtend.

Wer kann Spendenquittungen ausstellen? Eine Spendenbescheinigung muss immer von einer Person im Verein unterschrieben werden, die für diese Aufgabe verantwortlich ist. In der Regel ist das ein Vorstandsmitglied oder ein anderer per Satzung hierfür zuständiges Mitglied. Dabei ist es eine bewährte Praktik, dass der Verein seinen Geldgebern auf der Homepage ein Spendenbescheinigung Formular zur Verfügung stellt, bei dem diese eine nachträgliche Ausstellung beantragen können.

*

Zahlungsempfänger

Freiwillige Feuerwehr Crumstadt e.V., Darmstädter Straße 32, 64560 Riedstadt
Gläubiger-ID: DE75ZZZ00000714576
 

Kontoinhaber:  Name und Anschrift wie oben. 


Mandat: Ich ermächtige die Freiwillige Feuerwehr Crumstadt e.V., Zahlungen von meinem Konto
mittels Lastschrift einzuziehen. 

Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der
Freiwilligen Feuerwehr Crumstadt e.V. auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.


Das Mandat gilt für wiederkehrende Zahlungen. Ich kann innerhalb von acht Wochen,
beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es
gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

*

Informationspflicht bei Erhebung von personenbezogenen Daten gemäß Art. 13 DS­-GVO

 

Angaben zum Verantwortlichen

 

Feuerwehrverein Crumstadt e.V.
Darmstädter Straße 32
64560 Riedstadt
017656958115
ff-verein-crumstadt@riedstadt.de

Ansprechpartner für datenschutzrechtliche Fragen

Bei Fragen zum Datenschutz stehen wir Ihnen unter ff-verein-crumstadt@riedstadt.de oder unter der oben angegebenen postalischen Anschrift zur Verfügung.

Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten – Zwecke und Rechtsgrundlagen

 

Datenverarbeitung auf unserer Vereinswebseite

Logfiles

Bei Aufruf unserer Webseite werden Logfiles gesetzt und bleiben für 60 Tage gespeichert.

Datenverarbeitung im Verein


Mitgliedsdaten (Komplette Kontaktdaten, Bankdaten, Geburtstag, Mitgliedschaftszeitraum) werden von den jeweiligen Funktionsträger*innen unseres Vereins nur für die Ihnen zugeordnete Aufgabenerfüllung verarbeitet. Im Einzelnen bedeutet dies:

  • Wenn der Vorstand Mitgliedsdaten benötigt, um seine Aufgaben zu erledigen, darf er auf alle hierfür erforderlichen Mitgliedsdaten zugreifen. Dazu gehört insbesondere zur Buchhaltungszwecken und für Termineinladungen für besondere Events, sowie bei Ehrungen.
  • Der/Die *Kassenwart*in verarbeitet die Mitgliedsdaten, die für den Einzug der Mitgliedsbeiträge, der/die Kassenprüfer*in verarbeitet die Mitgliedsdaten, die für die Kassenprüfung relevant sind. Dies sind Vorname, Nachname, postalische Anschrift und Bankverbindung mit Zahlungsdaten sowie ggf. Zugriff auf die Lastschriftsverfahrensgenehmigung inklusive Unterschrift, sofern das Mitglied dem Verein ein Lastschriftmandat erteilt hat.
  • Die Vereinsgeschäftsstelle verarbeitet die Mitgliedsdaten zur Mitgliedsverwaltung und -betreuung.

Zweck für die Verarbeitung der Mitgliedsdaten ist die Verfolgung des Vereinszwecks und die -verwaltung. Rechtsgrundlage ist die Vereinsmitgliedschaft (Artikel 6 Absatz 1 b) DS-GVO).

Speicherdauer

  • Die aktuellen Daten werden für die Dauer der Abwicklung und darüber hinaus für 30 Tage gespeichert.

Betroffenenrechte

 

Wenn wir personenbezogene Daten von Ihnen verarbeiten, haben Sie folgende Betroffenenrechte:

  • ein Recht auf Auskunft über die verarbeiteten Daten und auf Kopie,
  • ein Berichtigungsrecht, wenn wir falsche Daten über Sie verarbeiten,
  • ein Recht auf Löschung, es sei denn, dass noch Ausnahmen greifen, warum wir die Daten noch speichern, also zum Beispiel Aufbewahrungspflichten oder Verjährungsfristen
  • ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung,
  • ein jederzeitiges Recht, Einwilligungen in die Datenverarbeitung zu widerrufen,
  • ein Widerspruchsrecht gegen eine Verarbeitung im öffentlichen oder bei berechtigtem Interesse,
  • ein Recht auf Datenübertragbarkeit,
  • ein Beschwerderecht bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde, wenn Sie finden, dass wir Ihre Daten nicht ordnungsgemäß verarbeiten. Für unseren Verein ist der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit zuständig. Wenn Sie sich in einem anderen Bundesland oder nicht in Deutschland aufhalten, können Sie sich aber auch an die dortige Datenschutzbehörde wenden.

 


Bevor du das Formular absenden kannst, musst du deine E-Mail-Adresse bestätigen:

Das Formular wird im Auftrag vom Verein / Verband "Freiwillige Feuerwehr Crumstadt e.V." (Darmstädter Straße 32, 64560 Riedstadt) über die easyVerein Software verarbeitet. Mit dem Absenden stimmen Sie der Verarbeitung im Rahmen der strengen easyVerein Datenschutzstandards zu.