Der Jahresbetrag für die Mitglieder wird durch die Mitgliederversammlung festgesetzt.
Er beträgt derzeit 20 Euro.
Der Beitrag soll von meinem Konto zur Fälligkeit eingezogen werden.
Beiträge und Spenden zu freien Wählergemeinschaften sind bis zu einer Höhe von 1.500 € bei Einzelpersonen und 3.000 € bei Ehepaaren steuerlich absetzbar.