1. Jedes Mitglied ist zur regelmäßigen Beitragszahlung und zur eigenständigen Überprüfung seiner Zahlungspflicht verpflichtet. Zuviel gezahlte Beiträge werden nicht rückerstattet.
2. Der Beitrag wird ausschließlich per SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen. Das Mitglied ist bei erteilter Einzugsermächtigung verpflichtet, den Verein über eine Veränderung seiner Bankverbindung zu unterrichten und hat für die erforderliche Deckung des Kontos zu sorgen. Versäumt das Mitglied diese Verpflichtungen und kann der Bankeinzug nicht ausgeführt werden, so ist eine Gebühr von 10,00€ für jeden erfolglosen Einzugsversuch an den Verein zu zahlen. Wird durch das Mitglied keine Einzugsermächtigung erteilt, so ist der Jahresbeitrag im Voraus unaufgefordert zu zahlen. Sollte eine durchgeführte SEPA-Lastschrift von der Bank abgewiesen werden erlischt sofort die vom Mitglied erteilte Einzugsermächtigung und es erfolgt eine Rechnungserstellung über den noch ausstehenden Jahresbeitrag. Für die Rechnungserstellung wird eine Bearbeitungsgebühr von 2,50€ je Rechnung erhoben. Bei Verzug werden marktübliche Verzugsgebühren fällig.
3. Der jeweilige monatliche Beitrag ergibt sich aus der nachstehenden Tabelle:
Aufnahmegebühr EUR 20,00 einmalig
Grundbeitrag aktive Mitglieder (American Football) EUR 15,00
Grundbeitrag aktive Mitglieder (Cheerleading) EUR 10,00
Abteilungsbeiträge American Football:
bis einschließlich 17 Jahre EUR 10,00
ab 18 Jahre EUR 25,00
Abteilungsbeiträge Cheerleading:
bis einschließlich 17 Jahre EUR 10,00
ab 18 Jahre EUR 20,00
Passive Mitglieder EUR 10,00
Alumni Mitglieder EUR 5,00
Außerordentliche Mitglieder ab EUR 10,00
Hinweis: Abteilungsbeiträge werden nur für gemeldete/beantragte Abteilungen berechnet.
4. Bei Bedarf kann auf Grundlage des durch die Abteilung eingereichten Budgetplans ein auf die Abteilung bezogener Zusatzbeitrag für das entsprechende Kalenderjahr erhoben werden.
5. Der Vorstand kann in begründeten Einzelfällen, insbesondere aus sozialen Gründen, den Beitrag ermäßigen, stunden, erlassen oder Teilzahlung zulassen. Ermäßigung und Erlass sind auf ein Jahr zu befristen. Der Vorstand kann zudem in begründeten Fällen für Personengruppen eine von Ziffer (3) abweichende Beitragsverpflichtung festsetzen, die der Bestätigung der Mitgliederversammlung bedarf.
6. Sollten dem Verein Kosten entstehen welche durch eine Pflichtverletzung des Mitgliedes bzw. des gesetzlichen Vormundes gemäß gültiger Satzung entstehen dürfen diese dem Mitglied in Rechnung gestellt werden. Im Wesentlichen handelt es sich um Kosten für Abfragen beim Melderegister, Verzugszinsen und Mahngebühren.
7. Diese Beitragsordnung tritt mit Wirkung vom 01.07.2022 in Kraft.
Satzung
Ich erkenne mit Absenden des Antrags die Satzung des Hamburg Blue Devils e.V. und die dort aufgeführten satzungsgemäßen Ordnungen sowie die Beitragsordnung und Beschlüsse des Vereins als für mich verbindlich an (jeweils einzusehen unter
https://bluedevils.hamburg/dokumente/ und in der Geschäftsstelle). Ich erkläre, dass alle Angaben zu meiner Person der Wahrheit entsprechen. Veränderungen teile ich dem Verein unverzüglich mit. Der Austritt aus dem Verein (Kündigung) erfolgt durch eine schriftliche Erklärung an die Geschäftsadresse des Vereins. Der Austritt ist nur zum Ende eines Geschäftsjahres unter Einhaltung der Kündigungsfrist von zwei Monaten vor Ablauf des Kalenderjahres möglich.