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Hinweise:Mit dem Einreichen des Formulars erklärt sich das Mitglied (bei Jugendlichen der gesetzliche Vertreter) bereit, für die Forderungen des Vereins aus dem Mitgliedschaftsverhältnis einzutreten.
Dauer der Mitgliedschaft: Die Mitgliedschaft verlängert sich satzungsgemäß um jeweils ein weiteres Kalenderjahr, sofern nicht spätestens bis 4 Wochen vor Jahresende schriftlich gekündigt wird. Vereinseigentum wird dann zurück gegeben.
Zurzeit gelten folgende Jahresbeiträge
Aufnahmegebühren und sonstige Kosten
Weitere Gebühren siehe www.hwsc.net/mitgliedschaft/.
ACHTUNG! Der Clubbeitrag ist ein Jahresbeitrag, der unabhängig vom Eintrittsdatum nur bis zum Ende des jeweiligen Kalenderjahres gilt. Bei Jugendlichen (Einzelmitgliedern oder Angehörigen) mit Eintritt nach dem 31.07. gilt im Eintrittsjahr ein reduzierter Beitrag von 25,- €
Zur Mitgliedschaft gehört einmal jährlich ein Tag Arbeits-/Ordnungsdienst (ab 16 Jahren), der ersatzweise durch eine Zahlung von jeweils 80,- € abgegolten werden kann (Freikauf). Unentschuldigtes Fehlen beim Arbeits-/Ordnungsdienst wird eine Gebühr von 100,- € erhoben.
Mitglieder, die nach dem 31.07. beitreten, sind im Eintrittsjahr von der Arbeits-/Ordnungsdienstpflicht befreit. Die Beiträge werden im Regelfall per SEPA-LASTSCHRIFT eingezogen.
Bei minderjährigen Mitgliedern bitte im folgenden Feld, die kompletten Kontaktdaten des gesetzlichen Vertreters angeben (Name, Vorname, Adresse, Mailadresse, Telefonnummer).
Haftungsausschlusserklärung
Ich werde gegen den hwsc e.V. keine Ansprüche bei Verlust oder Beschädigung meines Privateigentums vom oder auf dem Gelände des hwsc, ganz gleich aus welchem Rechtsgrund, stellen. Mein(e) SUPs / Surfbrett(er) / Boot(e) lagere ich auf eigene Gefahr auf dem Gelände bzw. den Liegeplätzen des Clubs. Der hwsc haftet ebenfalls nicht für Schäden, welche durch Handlungen des Entleihers mit clubeigenem Material entstehen. Dem Entleiher obliegt vor der Verwendung des entliehenen Materials die Prüfung auf Funktionstüchtigkeit. Im Übrigen wird die Haftung des hwsc auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. Die Benutzung der Wasseroberfläche erfolgt auf eigene Gefahr.
Die Aufsichtspflicht über Kinder und Jugendliche auf dem Vereinsgelände haben die Eltern. Der hwsc übernimmt nicht die Aufsichtspflicht für jugendliche Mitglieder. Dies gilt auch dann, wenn sich die jugendlichen Mitglieder clubeigenes Surfmaterial leihen. Der Ordnungsdienst hat nicht die Aufgabe, Kinder und Jugendliche zu beaufsichtigen, und kann und soll eine Aufsichtspflicht der Eltern nicht ersetzen. Mit der nachfolgenden Unterschrift bestätigt der Erziehungsberechtigte, dass er die Aufsichtspflicht bei der Surf-Sportausübung wahrnimmt.
SEPA Lastschriftmandat
Ich ermächtige den Hürther Windsurfing Club 1978 e.V., Zahlungen für die Jahresbeiträge, die Aufnahmegebühr und evtl. anfallende Ordnungsdienst- oder Lagerplatz-Gebühren von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die vom Hürther Windsurfing Club auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen ab Belastungsdatum die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
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