Für Minderjährige:
In der Geschäftsfähigkeit beschränkt ist ein Minderjähriger, der das siebente Lebensjahr vollendet hat, nach Maßgabe der § 106 BGB i. V. m. §§ 107 bis 113 BGB. Er bedarf zu einer Willenserklärung, durch die er nicht lediglich einen rechtlichen Vorteil erlangt, der (vorherigen) Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters.
Der/Die Erziehungsberechtigte/n erklären ihr Einverständnis zum Vereinsbeitritt und übernehmen die sich aus dem Mitgliedschaftsverhältnis ergebenden Zahlungsverpflichtungen, insbesondere für Mitgliedsbeiträge.
Bitte dazu unseren Mitgliedsantrag herunterladen (Rechtsklick + Ziel speichern unter...), vollständig ausfüllen und bei "Einverständniserklärung für Minderjährige" hochladen.