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Hiermit erkläre(n) ich/wir den Beitritt zum Kino- und Kulturverein Raunheim e.V. Grundlage meines Beitritts ist die Satzung des Kino- und Kulturverein Raunheim e.V. und die jeweils gültige Beitragsordnung (https://www.kikura.de).
Möchten Sie als aktives Mitglied aufgenommen werden? Dann bitte wählen. Ansonsten erfolgt die Aufnahme als passives Mitglied.
Hiermit ermächtige(n) ich/wir den Kino- und Kulturverein Raunheim e.V. den jeweils fälligen Mitgliedsbeitrag von meinem/unserem nachstehend bezeichnetes Konto einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung kann jederzeit wiederrufen werden.
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Der Datenschutz unserer Miglieder liegt und natürlich am Herzen. Die eingesetzte Software "Easyverein" ist DSVGO Konform und es bester eine Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung mit dem Betreiber. Für Details siehe: https://app.helpcursor.com/datenschutz/ Des weiteren gilt folgende Datenschutzerklärung: Datenschutzerklärung 1. Diese Datenschutzerklärung beinhaltet die „Informationspflicht bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person“ gemäß Art. 13 Datenschutz Grundverordnung (DS-GVO). 2. Verantwortliche Stelle: Kino- und Kulturverein Raunheim e. V. Finkenweg 8 64579 Raunheim E-Mail: info@kikura.de 3. Mit dem Beitritt eines Mitglieds nimmt der Verein folgende personenbezogene Daten auf: a. Anrede b. Vorname c. Nachname d. Straße e. Postleitzahl f. Ort g. E-Mail Adresse (freiwillige Angabe) h. Geburtstag (freiwillige Angabe) i. Telefon (freiwillige Angabe) j. Mobiltelefon (freiwillige Angabe) k. IBAN (freiwillige Angabe) l. BIC (freiwillige Angabe) m. Abweichender Kontoinhaber (freiwillige Angabe) Diese Informationen werden in dem vereinseigenen EDV-System gespeichert. Jedem Vereinsmitglied wird dabei eine Mitgliedsnummer zugeordnet. Weiterhin werden die Familienmitglieder dem zahlenden Familienmitglied zugeordnet. Die personenbezogenen Daten werden dabei durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor der Kenntnisnahme Dritter geschützt. Nach Art. 6, Abs. 1, lit. b) DSGVO ist die Verarbeitung personenbezogene Daten rechtmäßig, wenn diese für die Erfüllung eines Vertragsverhältnisses – hier: Mitgliedschaft im Verein – erforderlich sind. 4. Für weitere personenbezogene Daten und für solche, die in den Vereinspublikationen und Online-Medien veröffentlicht werden sollen, ist eine schriftlicher Einwilligungserklärung des Mitgliedes unter Beachtung des Art. 7 DSGVO notwendig. Dazu ist ein entsprechendes Formblatt des Vereins vom Mitglied zu unterschreiben. Die Entscheidung zur Erhebung weiterer personenbezogener Daten und deren Veröffentlichung trifft das Mitglied freiwillig. Das Einverständnis kann das Mitglied jederzeit ohne nachteilige Folgen mit Wirkung für die Zukunft in Textform gegenüber dem Vereinsvorstand widerrufen (Kontakt s. Punkt 2). 5. Beim Austritt aus dem Verein werden die personenbezogenen Daten des Mitglieds aus der Mitgliederdatenverwaltung gelöscht. Personenbezogene Daten, die die Kassenverwaltung betreffen, werden gemäß der steuergesetzlichen Bestimmungen bis zu zehn Jahre ab der schriftlichen Bestätigung des Austritts durch den Vorstand aufbewahrt. 6. Das Mitglied hat das Recht auf Auskunft des Vereins über seine gespeicherten Daten sowie auf deren Berichtigung und Löschung (sofern nicht Art. 6, Abs. 1, lit b) oder lit. f) DSGVO betroffen ist). Dieses bezieht sich auch auf eine Einschränkung der Datenverarbeitung oder ein Widerspruch gegen eine Datenübermittlung. Eine entsprechende Anfrage ist per Textform an den Vorstand zu stellen. 7. Das Mitglied hat ein Beschwerderecht. Zuständig in Hessen ist dafür: Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Postfach 3163 65021 Wiesbaden Telefon: +49 611 1408 – 0 Telefax: +49 611 1408 - 900
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