Leichtathletik und Breitensport, Beitragshöhe pro Monat
01 Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre: 5,00 €
02 junge Erwachsene in Ausbildung, im BFD bzw. FSJ oder Studenten (bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres): 5,00 €
03 Erwachsene ab 18 Jahre: 10,00 €
04 Familienbeitrag (inkl. aller im Haushalt lebender Kinder): 13,00 €
Junge Erwachsene, die den vergünstigten Beitrag in Anspruch nehmen möchten, müssen bei Antragsstellung einen zu diesem Zeitpunkt gültigen Ausbildungsbescheid einreichen. Die Vergünstigung wird max. bis zum vollendeten 27. Lebensjahr gewährt, wenn jedes Jahr eine gültige Ausbildungsbescheinigung eingereicht wird.
Die Beiträge werden halbjährlich (Januar und Juli) im Voraus mittels erteiltem SEPA-Lastschriftmandat eingezogen.
Die Satzung kann über den Internet-Auftritt des Vereins als PDF-Datei bezogen oder beim Vorstand angefordert werden.
Der Austritt aus dem Verein kann mit einer Frist von sechs Wochen zum Jahresende (31.12.) erfolgen. Dieser ist schriftlich dem Vorstand per Post (LC Borken e.V., Faktoreistraße 36, 46325 Borken) oder per E-Mail (info@lc-borken.de) anzuzeigen.
Datenschutz / Persönlichkeitsrechte
1. Der Verein erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten seiner Mitglieder unter Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen zur Erfüllung der in dieser Satzung aufgeführten Zwecke und Aufgaben (z.B. Name und Anschrift, Bankverbindung, Telefonnummern und E-Mail-Adressen, Geburtsdatum, Lizenzen, Funktionen im Verein).
2. Durch ihre Mitgliedschaft und die damit verbundene Anerkennung dieser Satzung stimmen die Mitglieder der
- Erhebung,
- Verarbeitung (Speicherung, Veränderung und Übermittlung),
- Nutzung
ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen der Erfüllung der satzungsgemäßen Aufgaben und Zwecke des Vereins zu. Eine anderweitige Datenverwendung (z.B. Datenverkauf) ist nicht statthaft.
3. Durch ihre Mitgliedschaft und die damit verbundene Anerkennung dieser Satzung stimmen die Mitglieder außerdem der Veröffentlichung von Bildern und Namen in Print- und Telemedien sowie elektronischen Medien zu, soweit dies den satzungsgemäßen Aufgaben und Zwecken des Vereins entspricht.
4. Jedes Mitglied hat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes das Recht auf
- Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten, deren Empfängern sowie den Zweck der Speicherung,
- Berichtigung seiner Daten im Falle der Unrichtigkeit,
- Löschung oder Sperrung seiner Daten.