Hiermit beantrage ich die Mitgliedschaft bei der Landsknechtsgruppe Bretten 1504 e.V.

Satzung und Leitbild liegen mir vor und habe ich zur Kenntnis genommen.

Ich werde zunächst Mitglied auf Probe. Nach Ablauf eines Landsknechtsjahres kann mich die Vorstandschaft als Mitglied aufnehmen.

Ich ermächtige den Schriftführer der Landsknechte für mich eine PuP-Teilnehmerkarte bei der VAB unter Angabe meines Namens, der Adresse und des Geburtsdatums zu beantragen. Zu diesem Zweck hänge ich mein Lichtbild an.

Mit Angabe meiner E-Mail-Adresse erhalte ich den Zugangscode zum internen Bereich der Home-Page und die Landsknechtspost per E-Mail. 























Anforderungen

  • Anwesenheit während des Peter und Paul Festes
  • Ableisten je eines historischen und nicht-historischen Schichtdienstes
  • Mitarbeit beim Auf- und Abbau des Lagers an PuP (Mi, Do, Fr, Di)
  • Teilnahme an mindestens einem Einsatz außerhalb der Mauern Brettens.
  • Für Landsknechte: Der Umgang mit dem langen Spieß und aktive Teilnahme an den Darstellungen
  • Für Trossweiber: Die Definition der eigenen Rolle innerhalb des Haufens und deren aktive Darstellung bei Auftritten der Gruppe

Erwartungen

  • Beteiligung an den Stammtischen
  • Mitarbeit in einer Arbeitsgruppe oder einer Abteilung
  • Mitarbeit an mindestens einem Arbeitseinsatz während des Jahres

Regularien

  • Gewänder, die aus Stoffen des Vereins gefertigt werden, sind Eigentum des Vereins.
  • Gewänder müssen mit den vom Vorstand autorisierten Personen abgestimmt werden.

Gläubiger-Identifikationsnummer des Vereins: DE 83 ZZZ 000 0015 1832 Mandatsreferenz wird später bekannt gegeben.

Ich ermächtige die Landsknechtsgruppe Bretten 1504 e.V. Zahlungen wie- derkehrend von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die vom Verein auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Der Mitgliedsbeitrag wird als Jahresbeitrag im 3. Quartal jeden Jahres fällig.

Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belas-tungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.








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Die Landsknechtsgruppe Bretten 1504 e.V. –nachfolgend Verein genannt– verarbeitet per- sonenbezogene Mitgliedsdaten für die Zeitdauer einer Vereinsmitgliedschaft aus folgenden Zwecken:

  • Allgemeine Vereinsorganisation einschließlich des Einziehens von Mitgliedsbeiträgen mittels SEPA-Lastschriftmandat (soweit vorliegend).
  • Information von Mitgliedern mittels Brief, E-Mail oder anderen elektronischen Medien.
  • Organisation von eigenen Veranstaltungen bzw. Anmeldung zur Teilnahme an historischen Veranstaltungen.
  • Erlangung von Fördergeldern (z.B.: Zuschüsse zu Veranstaltungen/Engagements).
  • Würdigung von Vereinsjubiläen, Weitergabe von Daten an übergeordnete Verbände (Vereinigung Alt Brettheim) für Ehrungen im Rahmen der jeweiligen Ehrenordnung.
  • Anmeldung für die Ausstellung der Mitwirkendenkarte für das Peter-und-Paul Fest bei der Vereinigung Alt Brettheim.
  • Veröffentlichen von Daten - gemäß der nachfolgenden Zustimmung – in den angegebenen Medien.

 

Ich willige ein, dass die Landsknechtsgruppe Bretten 1504 e.V. (nachfolgend Verein genannt) die über meine Person gespei- cherten Daten verarbeiten darf (hierunter ist zu verstehen, das Erheben, Erfassen, Verwenden, Offenlegen, Verbreiten, Ab- gleichen und Löschen/Vernichten – Art. 4 Nr. 1 DS-GVO)

Ich bin auch damit einverstanden, dass der Verein im Zusammenhang mit dem Vereinszweck, der Vereinswerbung, zur Be- werbung für die Teilnahme an historischen Veranstaltungen, zur Führung und Pflege der Vereinschronik, im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit und bei satzungsgemäßen Veranstaltungen bei Bedarf folgende Daten von mir – inkl. Fotos und Videos - in der lokalen Presse und auf der Internet-Homepage des Vereins veröffentlichen darf: Name, Vorname, ggf. Titel, Funk- tion im Verein, Geburtsdatum/Alter, Eintrittsdatum in den Verein, ggf. Bilder/Videos.

Mir ist bekannt, dass ich jederzeit über die von mir gespeicherten Daten Auskunft begehren und deren Berichtigung/Lö- schung verlangen kann und dass ich jederzeit gegenüber dem Vereins-Vorsitzenden der Veröffentlichung von Einzelfo- tos/Videos und persönlichen Daten widersprechen kann. In diesem Fall wird die Übermittlung/Veröffentlichung unverzüg- lich – im Umfang des Widerspruchs – eingestellt. Etwa bereits auf der Internet-Homepage des Vereins veröffentlichte Fo- tos/Videos und Daten werden in diesem Umfang dann auch sofort gelöscht. Bei Nichtbeachten meiner Willenserklärung habe ich ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde.

Der Vereinsvorstand weist darauf hin, dass es trotz technischer Maßnahmen zur Wahrung des Datenschutzes auf den EDV- Systemen der Landsknechtsgruppe Bretten 1504 e.V. vorkommen kann, dass personenbezogene Daten über das Internet auch in Staaten abrufbar sind, die keine der Bundesrepublik Deutschland vergleichbaren Datenschutzbestimmungen ken- nen, somit auch die Vertraulichkeit, die Integrität (Unverletzlichkeit) die Authenzität (Echtheit) und die Verfügbarkeit der personenbezogenen Daten seitens des Vereins nicht garantiert werden können.


Bevor du deinen Mitgliedschaftsantrag absenden kannst, musst du deine E-Mail () bestätigen: