Aufnahmeantrag MSC Engelsberg im ADAD e.V.

Persönliche Daten / Kontaktinformationen

















Mitgliedsbeitrag

Es ist mindestens der Hauptverein auszuwählen.
Weitere Sparten können zusätzlich gewählt werden.


Es dürfen bis zu 3 Elemente ausgewählt werden.


Erteilung des SEPA - Lastschriftmandats







Hiermit ermächtige ich den MSC Engelsberg im ADAC e.V. mit der
Gläubiger ID: DE39 MSC 0000 1104 873 Zahlungen von meinem Konto
(siehe IBAN / BIC) mittels Lastschrift einzuziehen. 
Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von MSC Engelsberg im ADAC e.V.
auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.

Einverständniserklärung(en)


*

Datenschutzordnung des MSC Engelsberg

1. Der MSC Engelsberg speichert zur ordnungsgemäßen Geschäftsführung folgende Daten:

Vornamen, Name, Adresse, Geburtsdatum, Kommunikationsadresse, Beruf,

Bankverbindung, Zugehörigkeit zu Verbänden, ausgeübte Sportart, Funktionen innerhalb

des Vereins, erhaltene Ehrungen, Ein- Austrittsdatum zum Verein und den Verbänden.

2. Die Datenspeicherung kann in Liste, Karteien und in EDV-Systemen erfolgen. Im

Rahmen der satzungsgemäßen Verpflichtungen ist der MSC berechtigt, die Daten an

übergeordnete Verbände weiterzugeben. Persönliche Daten der MSC-Amtsinhaber und

Funktionsträger können auf jedwede Art (z.B. Internet, Druckmedien usw.) öffentlich

zugänglich gemacht werden. Widerspruch der betroffenen Personen ist zulässig.

3. Die Daten werden in gesetzlich zulässigem Rahmen auch nach dem Austritt aus dem

MSC gespeichert.

4. Alles Weitere zur Datenspeicherung u. Datenverwertung erfolgt im Rahmen der neuen

EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO): vom 25.05.2018

Mit der Einsendung des Bildmaterials erklärt der Teilnehmer sein Einverständnis zur

uneingeschränkten honorarfreien Verwendung, Verwertung oder Veröffentlichung durch

den MSC Engelsberg e.V. im ADAC. Darüber hinaus erklären die Teilnehmer ihr

Einverständnis zur Durchführung von Foto- und Filmarbeiten während der Veranstaltung

sowie zur Einräumung der unentgeltlichen Sende-, öffentlichen Wiedergabe-

,

Aufzeichnungs-, Vervielfältigungs- und Bearbeitungsrechte hinsichtlich der von ihrer

Person, etwaigen Begleitpersonen oder der von ihren Fahrzeugen gefertigten Film- oder

Fotoaufnahmen. Die Rechteeinräumung umfasst neben der Nutzung für die

Berichterstattung über das Rennen, die Teilnehmer und die Ergebnisse in Print, Radio-

,

TV- und Onlinemedien, wie insbesondere ADAC-Internetauftritt und Facebook, auch die

Nutzung der Aufnahmen zu Zwecken der Eigenwerbung oder der

Veranstaltungsbewerbung. Ich willige ferner ein, dass der MSC Engelsberg e.V. im

ADAC meine in den Antragsformularen erhobenen Daten für folgende Zwecke

verwendet: Veröffentlichung von Teilnehmer- und Ergebnislisten (auch im Internet),

Übermittlung an den Veranstalter des Rennens und DMSB (Deutscher Motor Sport Bund

e.V.), Eigenwerbung oder Veranstaltungsbewerbung, Übermittlung an die ADAC Gruppe

(das sind die ADAC Stiftung). Hinweis: Falls die Einwilligung nicht erteilt wird, ist eine

Teilnahme nicht möglich. Die Einwilligung können Sie jederzeit für die Zukunft unter

vorstand@msc-engelsberg.de Tel. 08634 6432 widerrufen. Wenn der Teilnehmer/in

noch minderjährig oder nicht voll geschäftsfähig ist, versichert der Sorgeberechtigte, dass

er das alleinige Sorgerecht hat oder berechtigt ist, diese Erklärung auch im Namen

etwaiger weiterer Sorgeberechtigter verbindlich abzugeben. Bei der Unterzeichnung

durch Sorgeberechtigte ist die Angabe des vollständigen Namens und Anschrift

erforderlich.

*

Trainingsordnung des MSC Engelsberg

0.Allgemeines

Die Trainingsordnung regelt die Anforderung an Clubmitglieder, die Trainingsgelände und

Trainingsunterstand des MSC Engelsberg e.V. nutzen.

1.Trainingsbetrieb, Geländeordnung

Jeder trägt durch sein vorbildliches Verhalten dazu bei, dass die Trainingszeiten reibungslos

verlaufen und dem MSC dadurch das Trainingsgelände erhalten bleibt. Ergänzend wird auf

die Geländeordnung des MSC Engelsberg verwiesen.

2.Trainingszeiten

In der Regel Mo-Sa von 08:00-20:00 Uhr, Sonntag geschlossen

Änderungen der Trainingszeiten sind dem Aushang zu entnehmen.

3.Trainingsplakette

Jedes Clubmitglied kann das Trialgelände nutzen, nachdem es der Trainings- und

Geländeordnung durch Unterzeichnung der Zustimmungserklärung (mit Haftungsausschluss)

und der Vereinbarung über die zu leistenden Arbeitseinsätze zugestimmt hat. Das

Clubmitglied erhält eine oder mehrere Trainingsplakette(n) mit Jahreszahl und

gegebenenfalls einen Schlüssel zum Gelände bzw. Trainingsunterstand.

Wird für das laufende Jahr keine Trainingsplakette genommen, darf das Trainingsgelände

nicht genutzt werden.

Die Plakette ist gut sichtbar am Motorrad anzubringen. Die erforderliche Anzahl von

Plaketten und der Arbeitsnachweis sind jährlich beim zuständigen Abteilungsleiter zu

erhalten. Die Abteilungsleiter verwalten die Zustimmungserklärungen, führen die

erforderlichen Schlüssellisten u. legen im Materialcontainer eine Liste der

trainingsberechtigten Mitglieder aus.

4.Unberechtigt fahrende Personen im Gelände

Jeder Trainingsberechtigte ist gehalten, unbefugte Nutzer des Geländes zu verweisen und

darüber den Vorstand/Sportleiter informieren.

5.Teilnahme an Veranstaltungen

Trainingsplaketteninhaber verpflichtet sich bei Wettbewerben für den MSC Engelsberg zu

starten.

Bei mindestens sechs Teilnahmen an Veranstaltungen u. dem Wunsch an der Clubwertung

teil zu nehmen, sind die erzielten Ergebnisse dem Sportleiter per Formblatt

„Clubmeisterschaft“ bis Mitte November zu übergeben.

Vereinsordnung MSC Engelsberg Stand 01.01.2019A08 MSC - Antrag §19 BImSchG Trainingsordnung Antrag 08.01.2019 Seite 12

6.Arbeitseinsätze u. aktive Veranstaltungsmitarbeit

Mit dem Erhalt der Trainingsplakette erhält der Inhaber das Recht das Trialgelände zu

nutzen. Damit das Gelände für das Training u. für Veranstaltungen immer in einem guten

Zustand bleibt sollte jeder Inhaber 1 Tag für die Pflege des Geländes u. 1 Tag für

Veranstaltungen einbringen (Schreiber, Punkterichter, Auf- oder Abbauarbeiten, usw. jeder

hat ein hilfreiches Talent das er für den Verein einbringen kann).

7.Verstöße gegen die Trainings- oder Geländeordnung

Bei Verstößen gegen die Trainings- und Geländeordnung kann die Trainingsplakette bis zur

Erfüllung der Pflichten entzogen werden. Über den Entzug oder sonstige Maßnahmen

entscheidet die Vorstandschaft.

8.Ausnahmen

In berechtigten Fällen können durch die Vorstandschaft Ausnahmen beschlossen werden.

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 Geländeordnung des MSC Engelsberg

0.Allgemeines

Ziel der Geländeordnung ist eine harmonische Nutzung des Geländes durch die Fahrer,

sowie der Schutz der Umwelt und der Nachbarn, unter Zugrundelegung organisatorischer,

behördlicher- und haftungsbedingter Reglungen.

Das Geländer ist zwar nicht Teil des öffentlichen Straßenverkehrs, trotzdem ist §1 der StVO

ein zu halten.

§1 Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht u. gegenseitige Rücksicht.

Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet

oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

1.Berechtigter Nutzer, Trainingsausweis

Die Nutzung von Gelände u. Trainingsunterstand ist ausschließlich Mitgliedern mit gültiger

Trainingsplakette, sowie gemeldeten Teilnehmern von Veranstaltungen. Des Vereins nach

Maßgabe dieser Ordnung gestattet. Die Bedingungen zum Erhalt der Trainingsplakette sind

der Trainingsordnung zu entnehmen.

2.Haftung

Jede Nutzung des Geländes geschieht auf eigene Gefahr. Der Haftungsausschluss in der

Vereinssatzung unter §20, wird durch die Unterschrift auf der Zustimmungserklärung

akzeptiert.

3.Zugelassene Fahrzeuge, persönliche Schutzausrüstung

Für das Training auf dem Gelände sind ausschließlich Trialmotorräder nach den

DMSB-Richtlinien für Trial zugelassen. Dies gilt auch für Fahrzeuge, die üblicherweise nicht

an DMSB Wettbewerben teilnehmen. Insbesondere darf bei Motorrädern die

Geräuschemission die dort aktuell festgelegten Werte nicht übersteigen. Die Fahrzeuge

müssen sich in technisch einwandfreien Zustand befinden. Sie müssen schallgedämpft sein.

Für alle Fahrzeuge gilt der Geräuschgrenzwert von maximal 98dB(A).

Die Fahrer haben geeignete Schutzausrüstung zu tragen. Insbesondere sind Helm nach

ECE-Norm, bzw. Wettkampfbestimmungen des DMSB, Handschuhe und geeignetes

Schuhwerk/Stiefel zu tragen, für Kinder u. Jugendliche bis 18 Jahren ist zusätzlich ein

Rückenprotektor Pflicht.


Bevor du das Formular absenden kannst, musst du deine E-Mail-Adresse bestätigen:

Das Formular wird im Auftrag vom Verein / Verband "MSC Engelsberg im ADAC e. V." (Pfarrer-Gschoßmann-Str. 21, 84549 Engelsberg) über die easyVerein Software verarbeitet. Mit dem Absenden stimmst du der Verarbeitung im Rahmen der strengen easyVerein Datenschutzstandards zu.