Münchner Kartellrechtsforum e.V.

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Veranstaltung: Prof. Dr. Jens-Uwe Franck, LL.M. (Yale), Universität Mannheim: Beobachtungen zur DMA-Umsetzung: Google, Hotelsuche und Artikel 6(5) DMA

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Präsenzveranstaltung in Kooperation mit der LMU München

Beobachtungen zur DMA-Umsetzung: Google, Hotelsuche und Artikel 6(5) DMA

Vortrag mit Prof. Dr. Jens-Uwe Franck, LL.M. (Yale), Universität Mannheim

 

Der Digital Markets Act (DMA) ist ein zentraler Baustein der Regulierung digitaler Gatekeeper in Europa. Seine Umsetzung wird weltweit beobachtet: teils mit wohlwollendem Interesse, teils mit tiefer Skepsis. Vor allem für die Vielzahl der Unternehmen und Verbraucher, die auf Plattformen der Gatekeeper agieren und teilweise wirtschaftlich auf deren Vermittlungsleistungen angewiesen sind, ist die Effektivität der Durchsetzung des DMA von nicht zu unterschätzender Bedeutung. Erste Erfahrungen und Beobachtungen lassen allerdings erhebliche Herausforderungen erkennen, die mit der Durchsetzung des DMA einhergehen. Dies soll anhand der Umsetzung von Artikel 6 Abs. 5 DMA, des Verbots der Selbstbevorzugung beim Ranking, bei der Hotelsuche auf Google Search illustriert werden.

Jens-Uwe Franck ist Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Handels- und Kartellrecht an der Universität Mannheim. Er zählt zu den führenden Kennern des Kartellrechts und der Digitalmarktregulierung und war u.a. als Sachverständiger an der Entstehung des DMA und der letzten GWB-Novelle beteiligt.

 








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