Das MKRF hatte bekanntlich erstmals den alle zwei Jahre zu vergebenden MKRF-Promotionspreis in Höhe von 4.000 Euro ausgeschrieben, mit dem die beste kartellrechtliche Dissertation der letzten zwei Jahre an Hochschulen in Deutschland, Österreich und der Schweiz prämiert werden soll. Die vom Vorstand des MKRF einberufene Jury, bestehend aus Dr. Tatjana Mühlbach, Dr. Boris Kasten und Prof. Dr. Thomas Ackermann, hat nach eingehender Prüfung der insgesamt 18 eingegangenen Bewerbungen ihre Entscheidung getroffen. Die Preisträgerin bzw. der Preisträger wird im Rahmen dieser Veranstaltung bekannt gegeben und mit dem MKRF-Promotionspreis ausgezeichnet.
Im Anschluss daran findet eine Paneldiskussion zum Thema Kartellschadensersatz statt. Wie bekannt, hat das OLG Stuttgart mit Urteil vom 20. November 2025 (2 U 263/21) einen neuen mehrstufigen Ansatz entwickelt, der sich deutlich von der bisherigen Herangehensweise unterscheidet und bei dem ökonomische Sachverständigengutachten weitgehend verzichtbar erscheinen. Im Gegensatz dazu hat sich das LG München I in seiner einwöchigen Verhandlung im November 2025 intensiv mit den ökonomischen Analysen für die Schadensberechnung auseinandergesetzt. Wir freuen uns, dass wir zu diesem Thema folgendes Panel – unter großer Beteiligung unserer Mitglieder – gewinnen konnten:
• Dr. Martin Buntscheck, Partner, Buntscheck Rechtsanwälte
• Dr. Linda Gratz, Vice President, Compass Lexecon
• Dr. Anja Palatzke, Head Competition Law • Corporate Legal, Sika Deutschland CH AG & Co KG
• Dr. Daniel Petzold, Partner, Leiter der Praxisgruppe Kartellrecht, Lutz Abel
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