Die oben angeführte Person nimmt auf eigene Gefahr an Trialveranstaltungen und Trainings auf dem Gelände der MSIG Gressenich teil. Sie bzw. ihre gesetzlichen Vertreter tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden, soweit kein Haftungsausschluss vereinbart wird.
Fahrer und Beifahrer erklären den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Trialveranstaltung/dem Training auf dem Gelände entstehen, und zwar gegen:
- die FIM (Federation Internationale Motorcyclisme), UEM (Union Europeene Motorcylisme), den DMSB (Deutschen Motor Sport Bund e.V.), die Mitgliedsorganisationen des DMSB ( DMV, AvD, ADMV, ADAC), die ADACGaue, deren Präsidenten, Organe, Geschäftsführer, Generalsekretäre, den Veranstalter, die Sportwarte, die Rennstreckeneigentümer, Behörden, Renndienste und alle anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen,
- den Straßenbaulastträger, soweit Schäden durch die Beschaffenheit der bei dem Training zu benutzenden Straßen samt Zubehör verursacht werden,
- die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen aller zuvor genannten Personen und Stellen,
- die anderen Geländenutzer, Teilnehmer, deren Helfer, die Eigentümer, Halter der anderen Fahrzeuge und den eigenen Beifahrer, den eigenen Fahrer (anderslautende besondere Vereinbarungen zwischen Fahrer und Beifahrer gehen vor!) und eigene Helfer
- außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen
- außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen.
Der Haftungsausschluss wird mit Abgabe dieser Erklärung allen Beteiligten gegenüber wirksam. Er gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubten Handlungen. Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsausschlussklausel unberührt.
Der/die gesetzliche/n Vertreter von Minderjährigen erklärt/erklären sich der besonderen zusätzlichen Risikolage, die auf Grund der Unerfahrenheit von Minderjährigen grundsätzlich besteht, bewusst zu sein und dass ausschließlich er/sie auf dem Gelände aufsichtspflichtig ist/sind. Er/sie erklärt/erklären, dass für den vertretenen Minderjährigen der obige Haftungsausschluss anerkannt wird und er/sie, soweit die Haftung nicht ausgeschlossen ist, für eine Schadensersatzpflicht des Minderjährigen einstehen wird/werden, auch wenn dieser selbst vertraglich oder gesetzlich haftet.
Soweit der Teilnehmer nicht Eigentümer des verwendeten Fahrzeugs ist, stellt er den in der vorstehenden Erklärung aufgeführten Personenkreis von jeglichen Ansprüchen des Fahrzeugeigentümers frei.