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Erteilung einer Einzugsermächtigung und eines SEPA-Lastschriftmandats: Zahlungsempfänger: Förderverein Marienschule Gläubiger ID: wird mit Aufnahmebestätigung mitgeteilt Mandatsreferenz: wird mit Aufnahmebestätigung mitgeteilt
Der erste Mitgliedbeitrag wird mit Beitritt in den Verein abgebucht. Der Einzug der Folgejahre erfolgt im 01.02.
Einzugsermächtigung:
Ich ermächtige den Zahlungsempfänger (siehe oben) widerruflich, die von mir zu entrichten- den Zahlungen bei Fälligkeit durch Lastschrift von meinem Konto einzuziehen.
Hinweis:
Ich kann/Wir können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrags verlangen. Es gelten dabei die mit meinem/unserem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
Links zu: Satzung Beitragsordnung
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