Einzugsermächtigung
Ich ermächtige Sie widerruflich, die von mir zu entrichtenden Zahlungen bei Fälligkeit durch Lastschrift von meinem oben genannten Konto einzuziehen. Zugleich weise ich/wir mein/unser Kreditinstitut an, die von Ihnen gezogenen Lastschriften einzulösen. Die Daten werden zur Vereinsverwaltung auf
elektronischen Datenträgern während der Mitgliedschaft gespeichert.
Der Mitgliedsbeitrag wird quartalsweise eingezogen/abgerechnet.
Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem
Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten
dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.