Vertragsbedingungen des Betriebssports der Otto (GmbH & Co. KG)
Diese Vertragsbedingungen gelten für die Nutzung des Betriebssports - einem Angebot der Otto (GmbH & Co. KG), Werner-Otto-Str. 1-7, 22179 Hamburg (im Folgenden „Betriebssport“ genannt), durch (ehemalige) Mitarbeiter*innen beziehungsweise deren Angehörige oder Mitarbeiter*innen kooperierender Firmen (im Folgenden „Mitglied“ genannt).
1) Vertragsbeginn
Mitglied ist, wer seinen Beitritt mit dem zur Verfügung gestellten Formular ordnungsgemäß beantragt hat und dessen Beitritt bestätigt wurde. Die Beitrittserklärung eines Minderjährigen bedarf der Unterschrift der*s gesetzlichen Vertreter*in. Der*Die gesetzliche Vertreter*in ist außerdem zur Zahlung der Beiträge verpflichtet, für das SEPA-Lastschriftmandat sind seine*ihre Kontodaten anzugeben.
2) Mitgliedsbeitrag
a) Der Mitgliedsbeitrag ist jeweils für den laufenden Monat fällig und wird bis zum 20. eines Monats rückwirkend abgebucht. Beginnt der Vertrag im Laufe eines Monats, wird der Beitrag für den laufenden Monat anteilig berechnet. Die Zahlungen der Mitgliedsbeiträge sind nur per Lastschrifteinzug möglich. Das Mitglied ist verpflichtet, zum Zeitpunkt des Lastschrifteinzugs stets für ausreichende Deckung auf seinem Girokonto zu sorgen. Ist die Abbuchung aus einem vom Mitglied zu vertretenden Grund nicht möglich, wird der dadurch entstehende zusätzliche Bearbeitungsaufwand dem Mitglied in Rechnung gestellt. Im Mitgliedsbeitrag ist das Entgelt für die Inanspruchnahme von zusätzlich zum Spartenangebot angebotenen Produkten und Leistungen nicht enthalten. Dafür erfolgt eine gesonderte Abrechnung.
b) Das Mitglied hat das Recht, innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Beitrittsbestätigung seinen Beitritt zu widerrufen. Nimmt das Mitglied dieses Recht in Anspruch, so wird nur der entsprechende anteilige Monatsbeitrag fällig.
c) Die Beiträge verstehen sich inklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3) Mitgliedschaftsrechte
Die mit der Mitgliedschaft erworbenen Nutzungs- und Teilnahmerechte sind nicht auf Dritte übertragbar. Das Mitglied hat nur Anspruch auf Teilnahme an der Betriebssportsparte, zu der sein Beitritt bestätigt wurde.
4) Haftung
Ansprüche des Mitglieds auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Mitglieds aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit, sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Betriebssports, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung das Mitglied regelmäßig vertrauen darf. Bei der leicht fahrlässigen Verletzung dieser Vertragspflichten haftet der Betriebssport nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Mitglieds aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
5) Pausieren der Mitgliedschaft
Eine Nichtteilnahme wegen Erkrankung oder Urlaub hat keine Auswirkungen auf die Verpflichtungen, die sich aus diesem Vertrag ergeben. Im Krankheitsfall oder bei Abwesenheit über eine Dauer von vier (4) Wochen hinaus, kann die Mitgliedschaft auf Antrag verbunden mit einem entsprechenden Nachweis pausiert werden.
6) Beendigung der Mitgliedschaft
a) Kündigung
Die Mitgliedschaft kann von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Monatsende schriftlich gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
aa. Ein wichtiger Grund seitens des Mitglieds liegt insbesondere vor, im Falle von
i. Verletzungen und Krankheiten, die langfristig eine Teilnahme am Betriebssport verhindern, sofern dies durch Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung belegt wird;
ii. Schwangerschaft, sofern dies durch Vorlage einer ärztlichen Bestätigung belegt wird;
iii. der Verlagerung des Arbeitsplatzes des Mitglieds, wenn die Anfahrt zum Training unzumutbar wird und dies durch Vorlage eines Nachweises der neuen Adresse belegt wird; ab.
Ein wichtiger Grund seitens des Betriebssports liegt insbesondere vor, bei einem Zahlungsrückstand des Mitgliedes von drei (3) oder mehr Monatsbeiträgen.
b) Spartenschließung
Die Mitgliedschaft endet, sobald die bzw. alle Sparten, zu der sich das Mitglied angemeldet hat, nicht mehr angeboten werden.
7) Anzeige von Änderungen persönlicher Daten
Das Mitglied ist verpflichtet, Änderungen der Anschrift oder der Kontoverbindung umgehend schriftlich oder auf elektronischem Weg mitzuteilen. Kosten, die dadurch entstehen, dass das Mitglied die Änderungen der Daten nicht unverzüglich mitteilt, hat das Mitglied zu tragen.
8) Änderungsvorbehalt
Die Betriebssport behält sich ferner vor, diese Vertragsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen. Änderungen werden dem Mitglied vorab schriftlich unter der letzten bekannt gegebenen Anschrift bzw. per E-Mail unter der bekannt gegebenen E-Mail-Adresse mitgeteilt und gelten als genehmigt, wenn das Mitglied nicht innerhalb eines (1) Monats nach dem Erhalt der Mitteilung in Textform (§ 126b BGB) widerspricht oder wenn es den Betriebssport nach Übersendung der geänderten Vertragsbedingungen nutzt. Hierauf wird in der Mitteilung noch einmal gesondert hingewiesen. Sollte das Mitglied der Änderung der Vertragsbedingungen innerhalb der Frist widersprechen, steht dem Betriebssport ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.
9) Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise gegen gesetzliche Regelungen verstoßen oder aus sonstigen Gründen nichtig sein, wird dadurch die Gültigkeit des übrigen Vertrages nicht berührt. Nichtige Bestimmungen werden durch diejenige Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommt.