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Über den Mitgliedsbeitrag entscheidet bei uns die Mitgliederversammlung. Seit Gründung, zuletzt bestätigt in 2015, beträgt der Beitrag für:
Ohne Erteilung einer Einzugsermächtigung erheben wir monatlich eine Verwaltungspauschale von EUR 2,50. Die einmalige Aufnahmegebühr beträgt EUR 5,00.
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