Ich möchte Fördermitglied werden!
Der Verein Postler für Dich e.V. wurde 2021 von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Deutsche Post AG als eigenständiger und unabhängiger Verein gegründet, um sich gemeinsam für Kinder starkzumachen.
Als offiziell gemeinnützig anerkannter Förderverein verfolgen wir ausschließlich gemeinnützige und mildtätige Zwecke, insbesondere durch die Unterstützung von Einrichtungen zur Erziehung von Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden wie z.B. Kinderheimen, Wohngruppen, Tagesgruppen.
Ebenfalls möchten wir schwerstkranke Kinder in Kinderkliniken sowie sterbende Kinder und deren Angehörige in Kinderhospizen unterstützen und Dinge finanzieren, die beispielsweise von den Krankenkassen nicht, nur zum Teil oder im begrenzten Umfang übernommen werden.
Als Fördermitglied des Vereins Postler für Dich e.V. können Sie bereits mit einem kleinen Beitrag eine Vielzahl von Einrichtungen und Projekte in ganz Deutschland unterstützen.
Die tatsächliche Höhe Ihres Mitgliedsbeitrages ist frei wählbar, es gibt lediglich einen Mindestbeitrag von monatlich 2,50€ - Nicht mehr als ein Cappuccino oder eine Portion Pommes im Monat!
Transparenz
Uns ist wichtig, dass unsere Unterstützer nachvollziehen können, wie Postler für Dich e.V. die Gelder einsetzt! Sie haben daher über den Mitgliederbereich jederzeit live Einsicht in die Buchhaltung und sehen die Einnahmen und Ausgaben. Und natürlich werden Sie über die Aktivitäten von Postler für Dich e.V. stets auf dem Laufenden gehalten.
Jederzeit wieder kündbar!
Die Fördermitgliedschaft kann jederzeit ohne Angabe von Gründen wieder beendet werden. Sie haben die volle Kontrolle darüber, wie lange Sie uns unterstützen möchten!
Ihre Mitgliedsbeiträge kommen zu 100% an!
Die (geringen) Verwaltungskosten des Vereins werden durch gesonderte Spenden gedeckt. Alle Mitgliedsbeiträge fließen somit zu 100% in die geförderten Projekte. Weder der Vorstand noch der Spendenbeirat (noch sonst wer) erhält Zuwendungen oder Gehälter vom Verein. Die Mittel des Vereins werden ausschließlich für satzungsgemäße Zwecke verwendet.
Was sind Verwaltungskosten?
Hierzu gehören zum Beispiel: Buchhaltungs- und Verwaltungssoftware, Website und Webhosting, Bank- und Buchungsgebühren, Rechtsschutzversicherung