Satzung
Durch meine Mitgliedschaft erkenne ich die Satzung des Verein an. Die Satzung enthält eine Datenschutzerklärung (§14). Diese Erklärung informiert darüber, welche Daten des Mitglieds der Verein zu welchen Zwecken speichert und verarbeitet. Die Datenschutzerklärung beinhaltet auch die "Informationspflicht bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person" gemäß Artikel 13 DSGVO. Nach Artikel 6, Abs.1, lit. b) DSGVO ist die Verarbeitung personenbezogener Daten rechtmäßig, wenn diese für die Erfüllung eines Vertragsverhältnis- hier: Mitgliedschaft im Verein erforderlich sind.
BMX Sparte Zusatz-Regelung
Um auf der Bahn gute Bedingungen und das regelmäßige Training zu ermöglichen, sind Pflege und Instandhaltungsarbeiten immer erforderlich. Auch das Umfeld muss in gepflegtem Zusatand attraktiv gehalten werden.
Diese Maßnahmen müssen von allen Mitgliedern der BMX Sparte bzw. den Erziehungsberechtigten der jüngeren Fahrer/innen der RG-HH in Eigenarbeit geleistet werden, und zwar an 4 Terminen a 5 Stunden pro Jahr.
Genauere Informationen entnehmen Sie bitte der BMX Zusatz-Regelung.
BMX Zusatz-Regelung