Die Erstlastschrift erfolgt ca. vier Wochen nach Aufnahme. Diese beinhaltet die Aufnahmegebühr sowie den Jahresbeitrag der jeweils gültigen Beitragsordnung. Danach findet in der Regel ein halbjährlicher Einzug des Mitgliedsbeitrages statt. Für Rückbuchungen und fehlgeschlagene Lastschriften wird eine Gebühr von 10,00 Euro erhoben, welche vom Beitragskonto eingezogen wird. Die Bankdaten werden von uns vertraulich behandelt und ausschließlich zum Einzug der Mitgliedsbeiträge verwendet.
Für die Aufnahme in den Verein bedarf es eines Vorstandsbeschlusses, der dem Antragsteller mitgeteilt wird. Die Mitgliedschaft im Verein beträgt mindestens 12 Monate. Die Mitgliedschaft kann zum 30. Juni oder 31. Dezember des Geschäftsjahres aufgelöst werden. Die Austrittserklärung erfolgt schriftlich an die Geschäftsstelle. Frühestens kann die Mitgliedschaft im Verein nach 12 Monaten zu den vorgenannten Kündigungsterminen durch das Mitglied beendet werden.
Die SCL Gläubiger-ID lautet: DE38ZZZ00001076179