SSV Südwinsen 31 e.V.

Online association management - Application form


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Vorbereitung:

Neben deinen Daten solltest du folgende Unterlagen herunterladen, vorab ausfüllen und als PDF einscannen:

Einwilligungserklärung
Antrag auf Spielerlaubnis beim NFV (nur Sparte Fussball, wenn keine Spielerlaubnis vorliegt)




















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SEPA-LASTSCHRIFTMANDAT

SSV Südwinsen 1931 e.V., Hornbosteler Straße 12, 29308 Winsen
Gläubiger-Identifikationsnummer DE04ZZZ00000144427

Mandatsreferenz:
Ich ermächtige den SSV Südwinsen 31 e.V. wiederkehrende Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die vom SSV Südwinsen 31 e.V. auf mein Konto wiederkehrende gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des
belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.








Antrag auf Spielerlaubnis beim NFV (Fussball) & amtliches Dokument (z.B. Geburtsurkunde)

Lade hier den Antrag herunter, dann ausdrucken, ausfüllen, scannen und wieder im nächsten Feld hochladen.


Achtung: Bei Erstausstellung MUSS zusätzlich zur Bearbeitung (Scan) ein amtliches Dokument beigefügt werden.

Neben dem vollständig ausgefüllten Antrag muss bei der Erstausstellung ein amtliches Dokument (mit Name, Vorname und Geburtsdatum) mit eingereicht werden (§ 4 Abs. 4 Spielordnung). Als amtliches Dokument kann in Kopie die Geburtsurkunde, der Personalausweis, der Kinderausweis oder die Meldebescheinigung beigefügt werden.





Zustimmungen

Natürlich ist das freiwillig: Aber wenn Du im Vereinsleben auch auf Fotos (Personenabbildung) erscheinen möchtest, mit deinem Team oder auch allein:
Lade hier die Einwillungserklärung herunter, dann ausdrucken, ausfüllen, scannen und wieder im nächsten Feld hochladen.






*

Ich bin damit einverstanden, dass meine Daten vom "SSV Südwinsen 31 e.V." zum Zweck der Vertragserfüllung im Rahmen der Mitgliedschaft hinterlegt, verarbeitet und genutzt werden. Ich habe verstanden, dass die im Rahmen der vorstehend genannten Zwecke erhobenen personenbezogenen Daten unter Beachtung der EU-Datenschutzgrundverordnung erhoben, verarbeitet, genutzt und übermittelt werden. Ich habe meine untenstehenden Rechte als Betroffener gelesen. Die Einverständniserklärung erfolgt auf freiwilliger Basis. Mir ist bekannt, dass ich die Einverständniserklärung jederzeit durch schriftliche Mitteilung für die Zukunft widerrufen kann. Die Satzung, Ordnungen und Bestimmungen des Vereins erkenne ich in ihren jeweiligen gültigen Fassungen als verbindlich an. Die Mitgliedschaft im Verein kann jederzeit bis 15.05. zum 30.06. bzw . bis 15.11. zum 31.12. eines Jahres gekündigt werden . Die Kündigung muss schriftlich gegenüber des Vorstands (nicht Trainer oder anderen Funktionären) erklärt werden. Für geliehene , vereinseigene Gegenstände und mutwillige Beschädigung von Vereinseigentum übernehme ich die volle Haftung. Die Änderung der Mitgliedsdaten zeige ich umgehend schriftlich, in Textform an oder pflege diese im Mitgliederportal.

RECHTE UND PFLICHTEN DES MITGLIEDS

1. Jedes Mitglied hat das Recht, an den Veranstaltungen und im Übungsbetrieb des SSV Südwinsen teilzunehmen und die Einrichtungen des SSV Südwinsen bestimmungsgemäß zu  benutzen. Es kann an der Willensbildung und an den Abstimmungen im Verein teilnehmen, sofern es die Satzung nicht anders bestimmt. Die Rechte des Mitgliedes können nicht übertragen werden (Ausnahme Kinder unter 16 Jahre).

2. Für die Mitglieder sind die Satzung, die Ordnung des Vereins und der Abteilungen sowie die Beschlüsse ihrer Organe verbindlich. Die Mitglieder haben die Pflicht, die Vereinsinteressen zu fördern und die Ziele des SSV Südwinsen zu unterstützen und alles zu unterlassen, was dem Ansehen und dem Zweck des SSV Südwinsen entgegensteht.

HAFTUNG

1. Für Verbindlichkeiten des Vereins haftet ausschließlich das Vereinsvermögen. Jedes Mitglied trägt das Risiko eines Personen- oder Sachschadens aus seiner Betätigung im Verein. Der  SSV Südwinsen haftet nicht für Unfallschäden, für Schäden aus unerlaubter Handlung und für Verluste die bei Veranstaltungen, im Übungsbetrieb und bei Wettkämpfen entstehen. Ansprüche an eine Sport-, Unfall- oder Haftpflichtversicherung bleiben hierdurch unberührt.

2. Für die Versicherung ist jeder Unfall und Schadensfall unverzüglich der Geschäftsstelle zu melden.

DATENSCHUTZBESTIMMUNGEN

1. Mit dem Beitritt eines Mitglieds nimmt der Verein seine Adresse, sein Alter und seine Bankverbindung auf. Diese Informationen werden in dem vereinseigenen IT-Systemen und bei vertraglich abgesicherten Auftragsverarbeitern gespeichert. Jedem Vereinsmitglied wird dabei eine Mitgliedsnummer zugeordnet. Sonstige Informationen und Informationen über Nichtmitglieder werden von dem Verein  grundsätzlich intern nur verarbeitet, wenn sie zur Förderung des Vereinszweckes nützlich sind (z.B. Speicherung von Telefon- und Faxnummern einzelner Mitglieder) und keine Anhaltspunkte bestehen, dass die betroffene Person ein schutzwürdiges Interesse hat, das der Verarbeitung entgegensteht.

2. Als Mitglied von übergeordneten Verbänden ist der Verein verpflichtet, seine Mitglieder an die Verbände zu melden. Übermittelt werden dabei Name, Alter und Vereinsmitgliedsnummer; bei Mitgliedern mit besonderen Aufgaben (z.B. Vorstandsmitgliedern) die vollständige Adresse mit Telefonnummer, Geburtsdatum und E-Mailadresse sowie der Bezeichnung ihrer Funktion  im Verein. Im Rahmen von Ligaspielen oder Turnieren meldet der Verein Ergebnisse und Wettbewerbsdaten und besondere Ereignisse an den Verband.

3. Der Verein informiert die Tagespresse über Turnierergebnisse und besondere Ereignisse. Solche Informationen werden überdies auf der Internetseite des Vereins veröffentlicht. Das  einzelne Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand einer solchen Veröffentlichung widersprechen. Personenbezogene Daten des widersprechenden Mitglieds werden von der Internetseite Vereins entfernt.

4. Der Vorstand macht besondere Ereignisse des Vereinslebens, insbesondere die Durchführung und die Ergebnisse von Turnieren sowie Feierlichkeiten am schwarzen Brett des Vereins bekannt. Dabei können personenbezogene Mitgliederdaten veröffentlicht werden. Das einzelne Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand einer solchen Veröffentlichung widersprechen. Mitgliederverzeichnisse werden nur an Vorstandsmitglieder und sonstige Mitglieder ausgehändigt, die im Verein eine besondere Funktion ausüben, welche die Kenntnis der  Mitgliederdaten erfordert.

5. Beim Austritt werden Name, Adresse und Geburtsjahr des Mitglieds aus der Mitgliederliste gelöscht. Personenbezogene Daten des austretenden Mitglieds, die Kassenverwaltung  betreffen, werden gemäß den steuergesetzlichen Bestimmungen ab der schriftlichen Bestätigung des Austritts durch den Vorstand aufbewahrt.


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