Förderverein Treffpunkt Sie(h)da

Online Vereinsverwaltung - Aufnahmeformular


AUSZUG AUS DER SATZUNG

§ 4 Mitglieder, Erwerb/Beendigung der Mitgliedschaft
(1) Mitglied des Vereins kann jede natürliche oder juristische Person werden, die
den Vereinszweck fördern will.
(2) Die Mitgliedschaft unterscheidet zwischen ordentlichen Mitgliedern und Fördermitgliedern. Alle natürlichen und juristischen Personen können Fördermitglieder werden.
Die ordentliche Mitgliedschaft bleibt Frauen* vorbehalten.


AUFNAHMEANTRAG VEREINSMITGLIED

Mein Förderbeitrag beträgt jährlich (Mindestbeitrag 12 €):




Der Einzug des Förderbeitrages erfolgt einmal jährlich im Lastschriftverfahren.
Der Austritt aus dem Förderverein kann schriftlich 4 Wochen vor Quartalsende ohne Angabe von Gründen an die oben genannte Adresse oder an eine der Vorstandsfrauen* erfolgen.
Bereits entrichtete Beiträge werden nicht erstattet.

Änderungen der Mitgliedschaft (z.B. neue Adresse, neue Bankverbindung) sind dem Verein umgehend mitzuteilen.


Persönliche Daten





















DATENSCHUTZ

Ich willige ein, dass der oben genannte Verein als verantwortliche Stelle, die in der Beitrittserklärung erhobenen personenbezogenen Daten wie Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer und Bankverbindung ausschließlich zum Zwecke der Mitgliederverwaltung, des Beitragseinzuges und der Übermittlung von Vereinsinformationen durch den Verein verarbeitet und genutzt werden. Eine Übermittlung von Daten an die Gleichstellungsbeauftragte findet nur im Rahmen der in der Satzung festgelegten Zwecke statt. Diese Datenübermittlungen sind notwendig zum Zwecke der Organisation. Eine Datenübermittlung an Dritte außer- halb des Förderereins findet nicht statt. Eine Datennutzung für Werbezwecke findet ebenfalls nicht statt. Bei Beendigung der Mitgliedschaft werden die personenbezogenen Daten gelöscht, soweit sie nicht entsprechend der gesetzlichen Vorgaben aufbewahrt werden müssen. Jedes Mitglied hat im Rahmen der Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes/Datenschutzgrundverordnung das Recht auf Auskunft über die personenbezoge- nen Daten, die zur Person bei der verantwortlichen Stelle gespeichert sind. Außerdem hat das Mitglied, im Falle von fehlerhaften Daten, ein Korrekturrecht.


EINVERSTÄNDNISERKLÄRUNG ZUR VERÖFFENTLICHUNG VON FOTOS UND FILMAUFNAHMEN

Ich willige ein, dass im Rahmen von Veranstaltungen angefertigte Foto- und Filmaufnahmen für Veröffentlichungen, Berichte (in Printmedien, soziale Medien und auf der Internetseite des Vereines sowie der Gleichstellungsbeauf- tragten von Stuhr, unentgeltlich verwendet werden dürfen. Eine Verwendung der Aufnahmen für andere als die beschriebenen Zwecke oder ein Inverkehrbringen durch Überlassung der Aufnahme an Dritte außer der Gleich- stellungsbeauftragten von Stuhr ist unzulässig. Diese Einwilligung ist freiwillig. Sie kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.



*

Ja, ich möchte ordentliches* Mitglied werden.

*Für eine Fördermitgliedschaft bitte bei info@siehda-stuhr.de melden oder den Mitgliedsantrag des Vereins nutzen (siehe Website -> https://www.siehda-stuhr.de/foerderverein)

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Durch das Absenden dieses Aufnahmeantrags erkenne ich die Satzung des Vereins an.

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Ich bin damit einverstanden, dass meine Daten vom "Förderverein Treffpunkt Sie(h)da" zum Zweck der Vertragserfüllung im Rahmen der Mitgliedschaft hinterlegt, verarbeitet und genutzt werden.

Ich bin darauf hingewiesen worden, dass die im Rahmen der vorstehend genannten Zwecke erhobenen personenbezogenen Daten unter Beachtung der EU-Datenschutzgrundverordnung, erhoben, verarbeitet, genutzt und übermittelt werden. Ich wurde über meine Rechte als Betroffener unterrichtet.

Die Einverständniserklärung erfolgt auf freiwilliger Basis. Ich wurde darüber aufgeklärt, dass ich die Einverständniserklärung jederzeit durch schriftliche Mitteilung für die Zukunft widerrufen kann.


Bevor der Antrag abgesendet werden kann, muss die E-Mail Adresse verifiziert werden